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Mannheim öffnet Hallenbäder mit 3-G-Regelung

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Mannheimer Hallenbäder öffnen wieder – Saisonstart am 13. September mit 3-G-Regelung – Die Freibadsaison endet am kommenden Wochenende. Am 13. September öffnen dann die Hallenbäder Herschelbad, Waldhof Ost und Gartenhallenbad Neckarau ihre Türen. Das Hallenbad Vogelstang wird eine Woche später, am 21. September, wieder geöffnet sein. „Auch im zweiten Corona-Jahr ist es uns gelungen, zwar mit einem lockdownbedingten verspäteten Start, über den gesamten Sommer den Mannheimerinnen und Mannheimern in allen vier städtischen Freibädern Bewegung und Abkühlung zu bieten. Das neu eingeführte Online-Ticketing-System hat sich bewährt und wird nun auch bei den Hallenbädern angewandt. Dank Kontaktdatenerfassung und 3-G-Regel wird sicheres Schwimmen auch über den Winter möglich sein“, erläutert Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer.

So ist der Zutritt zu den Hallenbädern entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur für diejenigen möglich, die geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schulkinder. Wie für die Freibadsaison müssen auch für die Hallenbäder vorab bis zu sieben Tage im Voraus Online-Tickets unter www.schwimmen-mannheim.de erworben werden. Diese gelten den ganzen Tag. Einzige Ausnahme bildet das Gartenhallenbad Neckarau, wo am Wochenende jeweils zwei Zeitslots angeboten werden, damit das Bad möglichst vielen Badegästen zur Verfügung steht. Um Warteschlangen zu vermeiden, sollten beim Betreten des Bades die Eintrittskarte und der 3-G-Nachweis griffbereit sein. Im Eingangs- und Kassenbereich sowie im Nassbereich und auf den Toiletten gilt zudem die Maskenpflicht.

Da im Schuljahr 2020/21 kein Schwimmunterricht an den Schulen sattfinden konnte, setzen Schulen, Vereine und der Fachbereich Sport und Freizeit daran, diese Defizite auszugleichen. Der Fachbereich Sport und Freizeit überlässt zusätzlich 24 Wasserstunden den vierten Klassen für die Schwimmausbildung. Dies hat teilweise Auswirkungen auf die Badezeiten für die Öffentlichkeit. Ebenso weist der Fachbereich Sport und Freizeit darauf hin, dass es auch während der Öffnungszeiten sein kann, dass Schulklassen anwesend sind.

Nicht nur die Hallenbäder öffnen, auch der Saunabetrieb ist im Gartenhallenbad Neckarau wieder möglich, allerdings ohne Aufguss. Die Sauna im Herschelbad bleibt vorerst geschlossen. Für Menschen ohne Internetzugang wird in jedem Hallenbad zu bestimmten Zeiten ein Barkassenverkauf angeboten. Dort besteht auch die Möglichkeit, eine Geldwertkarte zu erwerben, sodass auch Barkäuferinnen und -käufer in den Genuss einer Rabattierung kommen. Die Barkasse im Gartenhallenbad Neckarau ist montags von 11 bis 12 Uhr, dienstags von 10 bis 11 Uhr, mittwochs von 16 bis 18 Uhr, donnerstags von 11 bis 12 Uhr, freitags von 8 bis 10 sowie von 11 bis 12 Uhr, samstags von 13 bis 14.30 Uhr und sonntags von 9 bis 10 Uhr geöffnet. Im Herschelbad können montags von 13 bis 15 Uhr, mittwochs von 10 bis 12 Uhr und freitags von 18 bis 20 Uhr Bartickets erworben werden. Im Hallenbad Waldhof-Ost findet der Barticketverkauf dienstags von 7 bis 14 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr statt. Die Barkasse im Hallenbad Vogelstang ist dienstags von 11 bis 12 Uhr und samstags von 8 bis 9 Uhr geöffnet.

Noch gültige Mehrfachkarten oder Jahreskarten können nicht genutzt werden. Familien mit dem Mannheimer Familienpass erhalten online und an der Barkasse mit den Gutscheinen des Gutscheinheftes 2021 Zugang zu den Hallenbädern. Für den Einlass ist die Berechtigungskarte vorzuzeigen und der Gutschein abzugeben.

Parallel zur Hallenbadöffnung laufen die Planungen für das neue Kursprogramm auf Hochtouren. Hierbei wird verstärkt darauf Wert gelegt, Kindern das Schwimmen beizubringen. Ein besonderer Fokus wird auf den Acht- bis Neunjährigen liegen, da viele Kinder aufgrund der geschlossenen Hallenbäder keine Möglichkeit hatten, das Schwimmen zu erlernen. Ab Mitte September wird es weitere Informationen zu Start- und Verkaufsterminen geben.

Einschränkungen

Die Corona-VO-Sportstätten des Landes Baden-Württemberg lässt die Öffnung von Frei- und Hallenbädern unter Hygiene- und Abstandsregelungen zu. Auch die Zahl der maximal zulässigen Besucherinnen und Besucher im Bad und in den einzelnen Becken ist zu begrenzen. Es gelten neben den bekannten Abstandsregeln (1,5m) und Hygieneregeln besondere Regelungen im gesamten Bad, z.B. im Beckenbereich oder den Attraktionen. Achten Sie daher auf die Beschilderungen und die Anordnungen unseres Personals. Bitte rechnen Sie mit Einschränkungen und haben Sie dafür Verständnis.

Betretungsverbot

Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen nicht ins Bad.

Eigenverantwortung der Besucher/Innen

In dieser schwierigen Zeit sind wir alle auf gegenseitiges Verständnis und die Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln angewiesen. Dies gilt auch in unseren Bädern. Wir appellieren daher an die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher. Bitte halten Sie sich an die Regeln und folgen Sie den Anordnungen unseres Personals.

Erfassung der Besucherdaten

Die Abstands- und Hygieneregelungen der Landesverordnung sehen auch vor, dass bei Betreten des Bades die Personaldaten zwingend erfasst werden müssen. Ein Zugang darf ohne Erfassung nicht erfolgen. Bei Buchung der E-Tickets werden die notwendigen Daten datenschutzkonform erfasst.

Maskenpflicht

Maskenpflicht herrscht im Eingangs- und Kassenbereich sowie auf den Toiletten.

Sondertarife

Aufgrund der Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes und der Landesverordnung kann nur eine begrenzte Anzahl an Tickets verkauft werden. Hierzu gibt es angepasste Sondertarife im Freibadbereich, die für Vollzahler (3,50 €) und Begünstigte (2,- €). Mehrfachkarten und Saisonkarten werden ausgesetzt, der Mannheimer Familienpass kann bei der Bezahlung genutzt werden.
Im Gartenhallenbad gelten die Tarife von 4,20 € für Vollzahler und 2,50 € für Begünstigte.

Einlass nur mit E-Ticket

Der Einlass ins Bad ist nur mit einem gültigen E-Ticket möglich! Bitte bringen Sie neben dem gültigen E-Ticket gegebenenfalls Ihre Nachweise für die Rabattierung bzw. den kostenfreien Eintritt mit. Beim Eintritt mit E-Ticket über den Familienpass benötigen Sie zudem die Berechtigungskarte und die dazugehörigen Gutscheine aus dem Familienpass.
Ende der Badezeit

Das Schwimmbadgelände ist spätestens zum jeweiligen Ende des Zeitfensters zu verlassen. Die Becken können bis 15 min vor Ende des jeweiligen Zeitslots genutzt werden.

Alle Informationen bezüglich Öffnungszeiten und Eintrittspreisen der einzelnen Bäder sowie zum Ticketverkauf sind unter www.schwimmen-mannheim.de zu finden.

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