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Frankenthal – Alarmstufe Rot in Frankenthal

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.
Stadtverwaltung Frankenthal erlässt Allgemeinverfügung für die Corona-Gefahrenstufe Orange

Anlässlich steigender Infektionszahlen und dem Übertritt in die Corona-Gefahrenstufe Orange erlässt die Stadtverwaltung Frankenthal am Montag eine neue Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 27. Oktober, 0 Uhr, in Kraft tritt. Auf die Inhalte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich Freitag, 20. November gültig ist, hatte sich die Task-Force verständigt. Die Task-Force besteht aus dem Rhein-Pfalz-Kreis mit Gesundheitsamt, der Stadt Speyer, der Stadt Frankenthal, dem Innen- und Bildungsministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den kommunalen Spitzenverbänden und der Polizei. Damit gelten auch in der Frankenthaler Nachbarschaft für die Gefahrenstufe Orange die gleichen Regeln.

Zwischenzeitlich liegt der Wert der gemeldeten Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner für die Stadt Frankenthal bei 59,5 – damit fällt Frankenthal in die Kategorie der Alarmstufe Rot. Frankenthal hat mit 147 Fällen nun im Vergleich zum Vortag 12 Fälle mehr. Das bedeutet, dass die Task-Force erneut zusammentritt und weitere Maßnahmen bespricht.

Die Allgemeinverfügung ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Veranstaltungen
Abweichend von der aktuell gültigen Landesverordnung sind Veranstaltungen im Freien ab Dienstag, 27. Oktober, nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig. In geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt, wenn die Besucher keine zugewiesenen Sitzplätze haben. Weiterhin müssen allgemeine Schutzmaßnahmen – Hygienemaßnahmen, Abstand, Kontakterfassung etc. – gewährleistet werden.

Private Feiern
Für private Feiern hat die Landesregierung in der aktuell gültigen Fassung der Landesverordnung die maximale Teilnehmerzahl bereits auf 25 Personen beschränkt.

Ergänzend dazu wird aufgrund der aktuellen Gefahrenstufe orange bei privaten Treffen dringend empfohlen, sich auf zehn Personen aus zwei Hausständen zu begrenzen und die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten.

Flohmärkte u.ä.
Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkten, Spezialmärkte und ähnliche Märkte, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind untersagt.

Gastronomie
In der Gastronomie wird in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, alkoholhaltige Getränke zu verkaufen. Außerdem wird der Verzehr von Speisen und Getränken auf die Einnahme am Tisch beschränkt. Bar- und Thekenbereich dürfen hierfür nicht genutzt werden. Zulässig bleiben der Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken „to go“. Gastronomische Einrichtungen dürfen außerdem keine Buffets anbieten.
Zur Gastronomie zählen Betriebe wie Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés.

Das Verkaufsverbot von Alkohol für den Außer-Haus-Verzehr zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gilt zusätzlich zur obigen Aufzählung auch für Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte.

Sport
In öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen im Außenbereich feste Kleingruppen bis zu 30 Personen gemeinsam trainieren. Im Innenbereich sind feste Kleingruppen bis maximal zehn Personen zulässig. Während der Trainingszeit ist das Abstandsgebot einzuhalten. Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen direkter Kontakt erforderlich ist, werden im Training untersagt. Der Wettkampfbetrieb ist weiterhin zulässig.

Allerdings sind Zuschauer nicht zugelassen: weder beim Wettkampf noch im Training, weder innen noch außen.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport ist gesondert geregelt.

In Fitnessstudios und Tanzstudios dürfen Gruppenkurse bis zu zehn Personen angeboten werden.

In allen Sportanlagen und sonstigen genannten Einrichtungen dürfen nicht räumlich getrennte Umkleiden und Duschen nur von maximal einer Person gleichzeitig genutzt werden.

Die übrigen Regelungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung sowie weitere Regelungen in den einzelnen Hygienekonzepten bleiben unberührt. Zunächst gilt keine erweiterte Maskenpflicht.

Hintergrund: Warn- und Aktionsplan der Landesregierung
Am Freitag, 23. Oktober (12 Uhr) wurden in Frankenthal insgesamt 130 Infektionen nachgewiesen, 41 Personen sind noch erkrankt. Der Wert der gemeldeten Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner liegt bei 45,1. Ab einem Wert von 35 gilt die im Corona Warn- und Aktionsplan der Landesregierung festgelegte Gefahrenstufe Orange. Damit verbunden ist die Bildung einer lokalen Task Force aus Vertretern u.a. der Verwaltung und des Landes. Verschärfte Maßnahmen können sein: Erweiterung der Maskenpflicht, Verschärfung der Personenbegrenzung, verstärkte Kontrollen und Verbot von Kontaktsport.

Zwischenzeitlich (Montag, 26. Oktober) liegt der Wert der gemeldeten Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner für die Stadt Frankenthal bei 59,5 – damit fällt Frankenthal in die Kategorie der Alarmstufe Rot. Frankenthal hat mit 147 Fällen nun im Vergleich zum Vortag 12 Fälle mehr. Das bedeutet, dass die Task-Force erneut zusammentritt und weitere Maßnahmen bespricht.

Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen und der daraus resultierenden Hochstufung Frankenthals in Gefahrenstufe Rot werden die getroffenen Maßnahmen nochmals überprüft und gegebenenfalls weiter verschärft.

WEITERE INFORMATIONEN

Informationen im Internet

Aktuelle Informationen zur Einstufung, den Fallzahlen und Maßnahmen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Unter https://corona-frankenthal.de/informieren ist auch die Liste der niedergelassenen Frankenthaler Ärzte zu finden, bei denen man sich auf das Coronavirus testen lassen kann.

Die Stadtverwaltung informiert außerdem auf ihren Social Media Kanälen über die aktuelle Entwicklung: www.facebook.com/stadt.frankenthal.pfalz, www.instagram.com/stadtfrankenthal, www.twitter.com/stadt_ft

Die Landesregierung informiert über den Warn- und Aktionsplan und aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp

Wichtige Telefon-Nummern:
24-h-Hotline des Landes bei Verdacht einer Infektion:
0800 99 00 400
Patientenservice bei medizinischen Fragen:
116 117
Corona-Info-Hotline für Rheinland-Pfalz:
0800 575 81 00
Corona-Krisentelefon Frankenthal bei psychischen Krisen:
06233 3167 17 (Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr)

Quelle Stadtverwaltung Frankenthal

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