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Dank „Grünpfeil“ geht’s mit dem Rad jetzt zügiger durch Heidelberg – Stadt bringt an 18 Stellen im Stadtgebiet fahrradfreundliche Schilder an

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die sogenannten Grünpfeil-Schilder erlauben Radfahrenden in Heidelberg nach vorherigem Anhalten auch bei roter Ampel abzubiegen. Seit dem Frühjahr 2023 geht der Radverkehr im Stadtgebiet an 18 Stellen schneller voran. Für Radfahrende gelten hierbei dieselben Regeln wie beim klassischen „Grünpfeil“ für den Autoverkehr:

• Sie dürfen nach vorherigem Anhalten auch bei Rot abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden.
• Beim Abbiegen sind Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Auf zu Fuß Gehende ist besonders zu achten.

„Mit dem neuen Verkehrszeichen möchten wir das Radfahren in Heidelberg noch attraktiver gestalten. An vielen Stellen im Stadtgebiet kommen Radfahrende dadurch künftig zügiger voran“, sagt Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. Zusammen mit Bärbel Sauer, Leiterin des Amtes für Mobilität, überzeugte sich der Klimabürgermeister am Freitag, 10. März 2023, an der Kreuzung zwischen Dantestraße und Rohrbacher Straße von der Wirkung der „Grünpfeile“.

Die fahrradfreundlichen Schilder sind an 18 Stellen, verteilt auf 15 Einmündungen/Kreuzungen angebracht:

• Alte Eppelheimer Straße (West) / Mittermaierstraße
• Alte Eppelheimer Straße (Ost) / Mittermaierstraße
• Czernyring / Hebelstraße
• Philipp-Reis-Straße / Hebelstraße
• Dantestraße / Rohrbacher Straße
• Feuerbachstraße / Römerstraße
• Dossenheimer Landstraße (B3) / Angelweg
• Mönchhofstraße / Brückenstraße
• Rheinstraße (Ost) / Römerstraße
• Rheinstraße (West) / Römerstraße
• Friedrich-Ebert-Anlage / Klingentorstraße
• Rheinstraße / Rohrbacher Straße
• Saarstraße / Rohrbacher Straße
• Rohrbacher Straße / Steigerweg
• Brückenkopfstraße (West) / Brückenstraße
• Hans-Thoma-Platz / Dossenheimer Landstraße
• Kaiserstraße / Ringstraße
• Rudolf-Diesel-Straße / Speyerer Straße

Sollten sich die „Grünpfeile“ bewähren, werden sie gegebenenfalls an weiteren Einmündungen angebracht, sofern die rechtlichen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.

Fahrradfreundliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Hintergrund und Regeln

An Ampeln bei Rot nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung. Mit dem Inkrafttreten einer Reihe von fahrradfreundlichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung ist seit April 2020 der Einsatz eines Grünpfeils nur für Radfahrende möglich.

Ein Grünpfeil darf unter anderem nicht angebracht werden, wenn Bahnschienen gequert werden müssen, dem entgegenkommenden Verkehr freie Fahrt nach links signalisiert wird oder es sich bei der Kreuzung beziehungsweise Einmündung um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Auch die Lage von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung beziehungsweise Einmündung wird bei der Entscheidung berücksichtigt.

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