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Heidelberg – Parkraumbewirtschaftungszonen in Handschuhsheim werden überarbeitet


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Wegen des hohen Parkdrucks im Ortskern von Handschuhsheim hat die Stadt Heidelberg seit
1. Februar 2017 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ziel war es insbesondere, das Parken von Pendlerinnen und Pendlern zu unterbinden, damit Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Parkraum zur Verfügung steht. In der Folge hat die Stadtverwaltung einen Verdrängungseffekt in den Norden Handschuhsheims festgestellt. Um den erhöhten Parkdruck auch hier zu regulieren, wurde die Parkraumbewirtschaftungszone zum 1. Juli 2019 ausgeweitet. Seither gelten in Handschuhsheim drei Zonen (H1–H3). Die Festlegung dieser Zonen wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgerschaft und von Mitgliedern des Bezirksbeirates erarbeitet.

Nach erneuter Prüfung durch das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Heidelberg hat sich herausgestellt, dass bei allen drei Zonen die rechtlich maximal vorgeschriebene Ausdehnung einer Anwohnerparkzone von 1.000 Metern überschritten wird. Deshalb muss sie überarbeitet werden. Bis zur Umsetzung einer überarbeiteten Einteilung haben die Parkzonen jedoch rechtsbindende Wirkung und bleiben in der bisherigen Form bestehen.

Hintergrund: Grundlegend für die Unterteilung in verschiedene Bewohnerparkzonen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach sind Bewohnerparkvorrechte „unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereichs darf […] 1000m nicht übersteigen“ (Nr. 31 der VwV-StVO zu §45 StVO).

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