• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

ludwigshafen – Weitere Chance vertan IHK Pfalz enttäuscht – geänderte Landesverordnung ohne jegliche Erleichterungen für Unternehmen

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Ohne Zugeständnisse für die Wirtschaft und wieder keinerlei Öffnungsperspektive erkennbar, so fällt das Fazit der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz zur heute (15. Februar 2021) in Kraft tretenden „Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO)“ aus.

„Dort wo der Infektionsschutz gewährleistet werden kann, sollten Öffnungsschritte möglich sein“, meint Dr. Tibor Müller, Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz. „Es ist enttäuschend, dass selbst kleinste Unterstützungsmöglichkeiten für die Wirtschaft, die ein wichtiges Signal der Hoffnung geben würden, nicht aufgegriffen werden.“

Nach den bereits ernüchternden Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar 2021 hatte die IHK Pfalz an die rheinland-pfälzische Landesregierung appelliert, den möglichen Spielraum zu nutzen und erste Öffnungsschritte auf Basis von Hygienekonzepten und der Beachtung des Gesundheitsschutzes zu ermöglichen. „Insbesondere für Branchen wie den Einzelhandel, die mit strengen Hygienemaßnahmen durch medizinische Masken und 20 m² Ladenfläche pro Person ein sicheres Einkaufen gewährleisten können, fehlt zunehmend die Begründung für die Schließungen“, erklärt Dr. Müller.

Eine erste verträgliche Entlastungsmaßnahme für den stationären Einzelhandel wäre zudem die Möglichkeit eines „Personal Shoppings“, bei dem das Einkaufen nach Terminvereinbarung möglich wäre. So könnten beispielsweise auch Beratungs- und Verkaufsgespräche stattfinden. Dafür hatte sich die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zuletzt stark gemacht und der Landesregierung skizziert, wie die praktische Umsetzung unter Beachtung aller Hygieneauflagen aussehen könnte.

Enttäuschend ist aus Sicht der IHKs auch, dass die Regelung für Mischsortimente trotz anhaltender Kritik der Wirtschaft unverändert in Kraft bleibt. Demnach dürfen Einzelhandelsbetriebe alle anderen Sortimente mit verkaufen, wenn der Warenschwerpunkt auf den erlaubten Sortimentsgruppen liegt. Gerade kleinere, meist inhabergeführte Fachgeschäfte werden dadurch teilweise massiv benachteiligt. Die IHK Pfalz appelliert aufgrund der anhaltenden Ungleichbehandlung und den damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen weiter für eine Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung.

Quelle IHK

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de