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Mannheim – Brückenbericht

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Vorstellung des Brückenberichts im Betriebsausschuss. Anfang des Jahres hat die Verwaltung den sogenannten Brückenbericht, also einen Zustandsbericht über die Ingenieurbauwerke, angekündigt. In der heutigen Sitzung des Betriebsausschusses Technische Betriebe wurde der Brückenbericht dem Gremium und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Träger der Straßenbaulast verpflichtet, die ihm anvertrauten Bauten zu unterhalten bzw. zu erhalten. Der Eigenbetrieb Stadtraumservice ist Baulastträger für insgesamt 319 Ingenieurbauwerke mit einer Gesamt-Bauwerksfläche von rund 200 000 m². Darunter fallen u.a. 97 Brückenbauwerke, 110 Unterführungen, 16 Fußgängerstege, sechs Flussbrücken und eine Tunnelanlage. „Ein Großteil dieser Brückenbauwerke ist zwischen 50 und 70 Jahre alt. Seitdem haben sich die Verkehrsbelastungen deutlich verändert, der Brückenbestand jedoch nicht. Dies hat Spuren an den Brückenkonstruktionen hinterlassen, sodass sich ein entsprechender Sanierungsbedarf entwickelt hat“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell. Die Notwendigkeit der Instandsetzungsmaßnahmen ergibt sich jedoch nicht nur aus dem Alter, sondern auch aus den Baustoffqualitäten und der zunehmenden Belastung der Bauwerke. Ein LKW belastet eine Brücke um ein Vielfaches mehr, als ein PKW und ist der entscheidende Faktor für die Beanspruchung von Straßen und Brücken. Untersuchungen der TU Hamburg haben ergeben, dass ein vollbeladener 40-Tonnen-LKW die Fahrbahn bis zu 160 000 Mal so stark beanspruchen kann wie ein kleiner PKW. Entscheidend ist dabei die Achslast. Hat der 40-Tonner vier Achsen, so drücken jeweils 10 Tonnen auf die Fahrbahn. Wiegt der Kleinwagen eine Tonne, wirken pro Achse 500 kg.

Überwachung der Bauwerke

Die Überwachungsstrategie des Stadtraumservice besteht aus zwei wesentlichen Bausteinen: Bauwerksprüfungen und Bauwerksnachrechungen.

Bauwerksprüfungen: die Ingenieurbauwerke in Mannheim werden nach den Vorgaben der DIN 1076 überwacht und geprüft. Grundlage ist die regelmäßige Überwachung und Prüfung der Bauwerke, die in der DIN 1076 geregelt sind:

•Hauptprüfung alle 6 Jahre
•Einfache Prüfung alle 3 Jahre
•Laufende Beobachtung im Rahmen der Streckenkontrolle
•Besichtigung einmal jährlich
•Prüfung aus besonderem Anlass (Sonderprüfung)
•Prüfung nach besonderen Vorschriften (Überwachung von elektrischen und maschinellen Anlagen

Bauwerksprüfungen dienen der Erfassung, der Dokumentation und der Bewertung des Bauwerkszustandes. Es werden besonders die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit beurteilt. Die Prüfungen zeigen Schäden rechtzeitig auf und Gesamtzustand sowie Dringlichkeit der Schadensbeseitigung werden beurteilt.

Bauwerksnachrechungen: der zweite Baustein besteht in der Anwendung der sogenannten Nachrechnungsrichtlinie. Dieses bundesweit gültige Regelwerk wurde 2011 eingeführt und bewertet die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken, die nicht nach aktuellem Normungsstand geplant und errichtet wurden. Gerade bei älteren Brückenbauwerken bestehen Defizite in der Tragfähigkeit, da zum Zeitpunkt des Baus geringere Verkehrslasten angenommen wurden. Da die Bewertung bestehender Straßenbrücken nicht ausschließlich nach den aktuellen Regelwerken für Brückenneubauten erfolgen kann, bietet die oben genannte Nachrechnungsrichtlinie hier eine Hilfestellung. Dabei wird ein abgestuftes Verfahren angewendet, bei dem die Nachweisführung und der Untersuchungsaufwand am Bauwerk unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen modifiziert wurden. Das Nachrechnungsergebnis ist dann die Grundlage für die Einleitung weiterer Schritte, z. B. einer Machbarkeitsuntersuchung zur Bauwerksertüchtigung, konkrete Ertüchtigungsmaßnahmen oder Eingriffe in den Verkehr. Die Anwendung dieser Richtlinie findet anlassbezogen statt.

Erhaltungsmanagement

Die Bauwerksprüfungen führen zu einer spezifischen Bauwerksnote. Die Notenskala reicht dabei von 1,0 bis 4,0. Erreicht ein Bauwerk oder ein Bauteil den Wert 3,5, werden Schadensart und –ursache näher betrachtet und entsprechend klassifiziert. Überblick der Bauwerke nach Zustandsklassen in Mannheim:

Zustandsnote 1,0 – 1,4 (sehr gut): 12,88%
Zustandsnote 1,5 – 1,9 (gut): 8,05%
Zustandsnote 2,0 – 2,4 (befriedigend): 17,55%
Zustandsnote 2,5 – 2,9 (ausreichend): 24,28%
Zustandsnote 3,0 – 3,4 (nicht ausreichend): 8,18%
Zustandsnote 3,5 – 4,0 (ungenügend): 16,36%

Gemäß der „Richtlinie für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken“ vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden für die Zielzustandsnoten folgende Bereiche festgelegt:

-Die Summe der Zustandsnotenbereiche von 3,0 bis 4,0 sollte möglichst unter 10% des Gesamtbestandes (bezogen auf die Bauwerksfläche) liegen. In Mannheim beträgt dieser Kennwert, bezogen auf alle Ingenieurbauwerke, 24,5% und liegt damit deutlich über dem in der Richtlinie empfohlenen Wert.

-Dabei sollte die Summe der Zustandsnotenbereiche von 3,5 bis 4,0 unter 1% des Gesamtbestandes (bezogen auf die Bauwerksfläche) liegen. In Mannheim beträgt dieser Kennwert, bezogen auf alle Ingenieurbauwerke, 16,4% und liegt damit deutlich über dem in der Richtlinie empfohlenen Wert.

Entsprechend der Altersstruktur wird bei einem Teil der Bauwerke der Zustand mit „nicht mehr ausreichend“ oder auch „ungenügend“ bewertet, hier besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.

Handlungsbedarf

Die Brückenbauwerke, bei denen aus heutiger Sicht dringender Handlungsbedarf besteht, sind die BBC-Brücke, der Kurt-Schumacher-Brückenzug, verschiedene Bauwerke im Bereich des Konrad-Adenauer-Brückenkopfes, der Voltasteg, die Diffenébrücke, die Brücke über das Zellstoffgleis und die Unterführung an der Röntgenstraße:

-Die BBC-Brücke wurde bereits aufgrund des ungenügenden Zustands für den LKW-Verkehr gesperrt. Die Planungen für den Ersatzneubau wurden mittlerweile beauftragt und sind im Gange. Der Ersatzneubau findet voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025 statt.

-Der Kurt-Schumacher-Brückenzug soll parallel zu den Maßnahmen an der Hochstraße Nord in Ludwigshafen grundhaft instandgesetzt werden. Diese Maßnahme wird voraussichtlich ab 2026, nach Fertigstellung der Hochstraße Süd auf Ludwigshafener Seite, beginnen.

-Im Bereich des Konrad-Adenauer-Brückenkopfes finden derzeit Instandsetzungen statt. Trotzdem wird man an weiteren Bauwerken, deren Zustand mit „nicht mehr ausreichend“ bewertet wird, in den nächsten Jahren Baumaßnahmen umsetzen müssen.

-Für beide Rheinbrücken läuft die Durchführung der Hauptprüfung, deren Ergebnisse als Grundlage für die weitere Instandsetzungsplanung dienen.

-Der Voltasteg wurde bereits teilweise zurückgebaut. Man geht davon aus, dass die beiden restlichen Felder 2023 zurückgebaut werden können und ist dazu im intensiven Austausch mit der Deutschen Bahn. Für einen möglichen Ersatzneubau wurde eine Machbarkeitsstudie durchführt. An gleicher Stelle ist ein wirtschaftlicher Neubau nicht umsetzbar. Weitere Untersuchungen zu anderen Wegeführungen werden zurzeit noch durchgeführt.

-Die Diffenébrücke hat ihre Antriebstechnik noch aus dem Entstehungsjahr. Insbesondere die Hydraulikkomponenten und die elektrische Steuerung sind störungsanfällig. Instandsetzungen erweisen sich als schwierig, da die erforderlichen Ersatzteile teilweise nicht mehr erhältlich sind. Hier bedarf es einer Erneuerung der gesamten Hydraulikanlage inkl. der elektrischen Steuerung. Ein irreparabler Gesamtausfall der Technik ist nicht auszuschließen. Eine Erneuerung wird derzeit eingeleitet und sich durch die erforderlichen Planungs- und Vergabeprozesse über mehrere Jahre erstrecken.

Im umfangreichen Bauwerksbestand zeigt sich ein Handlungsbedarf, der sich über mindestens zehn Jahre erstrecken wird. Für die erforderlichen Sanierungen wurde dafür aktuell ein Finanzbedarf von rund 15 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.

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