Ludwigshafen – Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute? – Podiumsgespräch der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind am 6. März 2023

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Montag, 6. März 2023, findet von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Heinrich Pesch Haus (Frankenthaler Straße 229) das diesjährige Podiumsgespräch der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind in Kooperation mit der Familienbildung im Heinrich Pesch Haus statt. Mit Schwangerschaftsabbrüchen stellt das Podiumsgespräch ein aktuelles Thema in den Mittelpunkt. Gemeinsam mit den Gesprächspartner*innen Regine Hölscher-Mulzer, Prof. Dr. Dr. Walter Gropp und Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer soll das Thema Schwangerschaftsabbrüche und der Schutz des ungeborenen Lebens aus juristischer, beraterischer und theologischer Perspektive beleuchtet werden. Das Schlusswort des Abends spricht Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann. Das Podiumsgespräch stellt damit ein aktuelles Thema in den Mittelpunkt. Nach der Streichung von §219a, dem sog. Werbeverbot für Abtreibungen, wird auch die Streichung des §218 StGB Schwangerschaftsabbruch gefordert. Zu Beginn des Jahres hatte Bundesfamilienministerin Paus ihre Forderung auf Abschaffung des Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau wiederholt. Nun soll, wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart, eine Kommission eingesetzt werden, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll.

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„Wir als Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind nehmen die aktuelle politische und gesellschaftliche Debatte als verengt wahr. Die Selbstbestimmung der Frau nimmt großen Raum ein, der Schutz des ungeborenen Lebens dagegen spielt oft nur eine untergeordnete Rolle. Aber das Selbstbestimmungsrecht der Frau stößt da an Grenzen, wo es um ein anderes Leben geht.“, so Marlies Kohnle-Gros, Vorsitzende des Beirats der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind. „Daher ist es uns ein Anliegen ins Gespräch darüber zu kommen, wie es gelingen kann, die Perspektive des ungeborenen Lebens gleichwertig und gleichumfänglich in die Diskussion einzubringen. Es gibt bei diesem Thema keine einfachen Antworten“, ergänzt Heike Vogt, Geschäftsführerin der Stiftung. Um Anmeldung zur Veranstaltung unter info@familienbildung-ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 5999-360 wird gebeten. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.

Zum Hintergrund:
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch dem Paragrafen 218 zufolge grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Bedingungen bleibt dieser bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei, unter anderem nach einer vorgeschriebenen Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle. Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder kriminologischen Indikation möglich. Die Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind unterstützt seit über zwanzig Jahren die Katholische Schwangerschaftsberatung in der Diözese Speyer finanziell und ideell, fördert Projekte kirchlicher Träger zugunsten schwangerer Frauen und sensibilisiert die Öffentlichkeit für den Schutz des ungeborenen Lebens. Mehr Informationen finden Sie unter www.fuer-mutter-und-kind.de.

Quelle: adobestock

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