Neustadt an der Weinstraße – Ergänzende Hinweise zur Veröffentlichung vom 29. Januar 2016 des BImSchG-Antrags „Windpark Mußbach“ vom 11. Januar 2016
Neustadt an der Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar – Beteiligung im BImSchG-Verfahren – wie geht das? Einwendungen müssen die Untere Immissionsschutzbehörde (Umweltabteilung Neustadt, Hindenburgstr. 9a, 67434 Neustadt an der Weinstraße) bis spätestens 18. März 2016 schriftlich und mit Unterschrift erreichen, und zwar entweder per Post oder per Fax ( (06321) 855-7240). Die Schriftform ist zwingend erforderlich. Anforderungen an … Mehr lesen