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Zuschüsse für Kultureinrichtungen in Frankenthal auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar News – Spendenverdopplung für Theater Alte Werkstatt und Gleis 4 Kulturzentrum Thema im HFA am 30. Januar.

Die Zuschüsse an die Kultureinrichtungen Frankenthals, das Theater Alte Werkstatt und das Gleis 4 Kulturzentrum, stehen am Dienstag, 30. Januar, auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses. Nachdem Oberbürgermeister Dr. Meyer sich diese Woche, 23. Januar, mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) u.a. zum Thema der Spendenverdopplung abstimmte: denn die Auszahlung für 2023 konnte auf Grund des nicht genehmigten Nachtragshaushaltsplans 2023 bisher nicht ausgezahlt werden.

„Die Abstimmung in dieser Sache mit der ADD war vor allem für unsere Kultureinrichtungen wichtig. Denn wenn das Gremium nun zustimmt, ist diese Sache geklärt und wir können die Beträge auszahlen“, so Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer.

Theater Alte Werkstatt

Für das Haushaltsjahr 2023 ist der institutionelle Zuschuss in Höhe von 46.170 Euro bereitgestellt und ausgezahlt worden. Die Spendendopplung konnte im Hinblick auf die Beanstandungen des Nachtragshaushaltsplans 2023 bis dato nicht ausgezahlt werden.

Die Verwaltung hat unter Hochdruck an einer Lösung gearbeitet und bringt in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 30.01.2024 eine entsprechende Vorlage (außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 25.000 Euro) zur Entscheidung ein.

Das Theater Alte Werkstatt (TAW) erhält seit seiner Gründung im Jahre 1991 von der Stadt Frankenthal einen institutionellen Zuschuss in Höhe von 46.170 Euro und seit 2008 einen Zuschuss in Form der sogenannten Spendendopplung in Höhe von 25.000 Euro zur Aufrechterhaltung des Theaterbetriebs.

Gleis 4

Das Gleis 4 erhält seit dem Jahr 2016 zur finanziellen Unterstützung und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs von der Stadt Frankenthal (Pfalz) ebenfalls einen jährlichen institutionellen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro und einen Zuschuss in Form der sogenannten Spendendopplung in Höhe von 25.000 Euro.

Der institutionelle Zuschuss wurde im Jahr 2023 ausbezahlt. Auch hier konnte die Spendendopplung im Hinblick auf die Beanstandungen des Nachtragshaushaltsplans 2023 bis dato nicht ausgezahlt werden.

Die Verwaltung bringt eine Lösung in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 30. Januar ein, über eine entsprechende Vorlage (außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 25.000 Euro) ist zu entscheiden.

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