Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.
„Wir begrüßen, dass sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem heutigen Urteil zum Beherbergungsverbot sachgerecht mit dessen Problematik auseinandergesetzt und dieses vorläufig außer Kraft gesetzt hat. Gerade in einer eng vernetzten Wirtschaftsregion wie der Metropolregion Rhein-Neckar mit unterschiedlichen Regelungen je Bundesland hätten sich mit Blick auf den Tourismus und Geschäftsreisende enorme Einschränkungen für Übernachtungsbetriebe ergeben. Maßnahmen zum Infektionsschutz sind grundsätzlich richtig und wichtig. Es muss aus Sicht der Wirtschaft aber fortlaufend geprüft werden, ob diese umsetzbar und geeignet sind. Es besteht im Moment die Gefahr, dass aufgrund von Unzufriedenheit mit den bundesweit uneinheitlichen Vorgaben das eigentliche Ziel – die Eindämmung der Corona-Pandemie – aus den Fokus gerät und andere, für den Infektionsschutz relevante Maßnahmen an Akzeptanz verlieren und in Frage gestellt werden. Ein daraus resultierender möglicher zweiter genereller Lockdown könnte viele Unternehmen ins wirtschaftliche Aus führen. “