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Mannheim – Strandbadsaison 2024 steht vor der Tür

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Bald werden die ersten sonnigen Frühlingstage wieder viele Menschen ins Freie locken. Und mit dem Frühling vor der Tür wird ab dem 15. März offiziell die Strandbadsaison 2024 beginnen. Wie auch im vergangenen Jahr gelten einige wichtige Regelungen. So sind beispielsweise weder Fahrräder oder noch Hunde im ganzen Bereich des Strandbades erlaubt.

Eingebettet in einer Rheinschleife südlich des Naturschutzgebietes Reißinsel im Waldpark in Mannheim-Neckarau verbreitet das Strandbad mediterranes Feeling. Großzügige Liege- und Spielflächen bieten jede Menge Platz zum Picknicken, Lesen, Sonnenbaden, Erholen und Spielen. Neben Grillmöglichkeiten an festen Stationen sorgen ein Restaurant und ein Bistro für das leibliche Wohl, ein Campingplatz bietet zudem Platz für Dauergäste. Ein Kinderspielplatz, ein Beachvolleyplatz und ein Streetballständer schaffen Bewegungsmöglichkeiten, eine Promenade mit Sitzmöglichkeiten sowie ein Kiesstrand direkt am Rhein versprechen den entsprechenden Erholungswert.

„Das Strandbad ist weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus wie ein Urlaub für die ganze Familie. Ein rücksichtsvolles Miteinander sorgt für eine weitere erfolgreiche Strandbadsaison“, erläutert Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer.

Das müssen Besucher beachten – Regelungen der Strandbadsatzung

Damit auch alle Freude am schönen Strandbad haben, ist neben dem Fahrrad- und Hundeverbot seit einigen Jahren laut aktueller Strandbadsatzung auch das Mitbringen und Nutzen eigener Grills nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Grillen ist nur in der ausgewiesenen „Grillzone“ an insgesamt zwölf Stationen erlaubt, die täglich von 6 bis 22 Uhr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht möglich, vielmehr gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Damit alle Grillfreunde die Gelegenheit erhalten, die stationäre Einrichtung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Roste nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Die „Grillzone“ ist grundsätzlich nur für die Zubereitung vorgesehen, der Verzehr der Speisen hat außerhalb der „Grillzone“ zu erfolgen. Abfälle bzw. Kohlereste sind in die bereitstehenden Abfallbehälter bzw. Ascheeimer zu entsorgen.

Kontrollen im und um das Strandbad

Das Personal des Strandbades wird die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen überwachen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert in Abhängigkeit von der Witterung außerhalb des Strandbades den ruhenden Verkehr. Das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falschparker werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt. Die Stadt appelliert an alle Besucherinnen und Besucher, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Strandbad zu fahren.

Fütterungsverbot für Tiere

Hinweisen möchte der Fachbereich Sport und Freizeit zudem auf das geltende Fütterungsverbot für Vögel und Tiere. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß der geltenden Strandbadsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld belegt. Der Fachbereich appelliert an alle Besucherinnen und Besucher des Strandbades, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Dies schadet den Tieren in den meisten Fällen, die Population wächst und verdrängt heimische Arten, zudem werden Ratten und ähnliches Ungeziefer angelockt und die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.

Weitere Informationen zum Strandbad Mannheim gibt es unter www.mannheim.de/strandbad.

Quelle: Stadt Mannheim

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