Metropolregion Rhein-Neckar – Steuerberater haben sich an den Bundestagsabgeordneten für den
Wahlkreis Neustadt – Speyer Johannes Steiniger (CDU) gewandt. Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder in immer neuen Schreiben ausführliche Belegnachweise zu Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen.
Dies verzögert die Abarbeitung der noch offenen Abrechnungen in den Kanzleien erheblich, obwohl es eine Abgabefrist bis zum 31.März 2024 gibt.
Johannes Steiniger stellt fest: „Die Bewilligungsstellen der Länder sind schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400 000 Schlussabrechnungen sind nach unserer Kenntnis bundesweit nur rund 15 Prozent entschieden.
Der derzeit praktizierte Prüfungsansatz ist offensichtlich nicht zweckmäßig. Er führt dazu, dass die Bewilligungsstellen der Länder die Corona-Schlussprüfungen voraussichtlich bis 2027 prüfen werden.“
Auch auf Seiten der prüfenden Dritten führt der geltende Prüfungsansatz zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen. So
werden selbst bei kleinen Förderbeträgen zum Teil sämtliche Belege, auch die bereits bei Antragstellung eingereichten Belege, angefordert.
Der Umfang der Rückfragen, die Prüftiefe sowie eine zu kurze Beantwortungszeit überfordern den Berufsstand.
Johannes Steiniger macht die Alternativen klar: „Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlagen wir vor, die Prüfung der
Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen. Vorallem fordern wir die Bundesregierung auf, die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen auf den 31. Dezember 2024 zu verlängern. So würde sie Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen schaffen.“
Quelle: Johannes Steiniger, MdB
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