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Landau – Regenwasser im besiedelten Raum – EWL kümmert sich um Niederschlagsmanagement – Gebührenvergünstigungen erleichtern Maßnahmen

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Regen ist Segen – solange er moderat verteilt auf Felder und Grünflächen fällt. Doch auf versiegelten Flächen und in großen Mengen innerhalb kurzer Zeit ist Niederschlag eine Herausforderung. Genau darum kümmert sich der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL). „Es geht um die Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Wasserkreisläufe, in die der Mensch durch Baumaßnahmen eingreift. Das ist nachhaltiges Niederschlagsmanagement und der EWL unterstützt Bürgerinnen und Bürger, die Regenwasser auf ihrem Grundstück zurückhalten und versickern. Dort dient es der Bodendurchfeuchtung und hilft, über eine langsame Verdunstung, das Kleinklima zu verbessern.“, erläutert Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron, Verwaltungsratsvorsitzender der EWL. Er und der Vorstandsvorsitzende Bernhard Eck informieren das Gremium in der anstehenden Sitzung am 8. Oktober ausführlich über die Rahmenbedingungen dieses Arbeitsbereiches. „Um das Wasser dort zu halten, wo es niedergeht, sind Maßnahmen des EWL, der Stadt und auch der Grundstückseigentümer wichtig“, ordnet Bernhard Eck ein. Das sei auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, der durch Vergünstigungen bei den Gebühren zudem belohnt werde.

Lokaler Klimaschutz

Fangen, Versickern, Verdunsten – das sind die zentralen Aufgaben des Regenwassermanagements. Zur Veranschaulichung wählte der EWL-Vorstandsvorsitzende zwei Beispiele: Auf Flächen ohne Versiegelung verbleiben Niederschlagsmengen zu rund 50 Prozent und verdunsten dann, 17 Prozent versickern in Richtung Grundwasser und 33 Prozent laufen oberflächig ab. Bei Flächen, die gepflastert sind, verschiebt sich die Relation: 85 Prozent laufen oberflächig ab, nur zehn Prozent verdunsten und nur fünf Prozent versickern. Genau diesen Sachverhalt nimmt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Genehmigungsbehörde zum Anlass und fordert bei Neubaugebieten inzwischen eine Bilanzierung des lokalen Wasserhaushaltes. „Das ist ein wichtiger Hebel für örtlichen Klimaschutz und rückt gleichzeitig die Prävention von Überschwemmungen in den Blickwinkel“, unterstreicht Bernhard Eck.

Aktiv Handeln senkt Kosten

Bereits seit Jahren unterstützt der EWL diejenigen finanziell, die aktiv Maßnahmen zum Niederschlagsmanagement auf ihrem Grundstück ergreifen. Das sind:

a) Beitragserlass
Zum erstmaligen Anschluss an die Infrastruktur sind Beiträge fällig. Diese erhebt der EWL nicht, wenn ein Grundstück keine Anschlussmöglichkeit an einen öffentlichen Regenwasserkanal oder Rückhaltesystem hat.

b) Gebührenerleichterungen
Diese sind immer dann möglich, wenn durch eigene Maßnahmen weniger in den Kanal abgeleitet wird, als durch die Versiegelungsmaßnahme grundsätzlich angenommen wird. Das sind:

1. Pflaster, auf denen Niederschlag nachweislich versickert. Auf so veranlagten Flächen reduziert der EWL die Regenwassergebühr auf die Hälfte. Voraussetzung ist allerdings der korrekte Einbau des Pflasters und ein versickerungsfähiger Untergrund. „Der Unterbau muss entsprechend vorbereitet sein. Bei unseren Lehm-Löss-Böden in Landau ist meist ein Bodentausch notwendig, um die Durchlässigkeit der Fläche tatsächlich zu erreichen“, unterstreicht Bernhard Eck.

2. Zisternen, sofern diese zur ganzjährigen Brauchwassernutzung genutzt werden. Hier kann der Niederschlag rund um das Jahr sinnvoll für Toilette und Waschmaschine genutzt werden. Damit reduziert sich zugleich der Trinkwasserverbrauch der Nutzer. Abhängig vom Verhältnis des Zisternenvolumens zur angeschlossenen Fläche reduziert sich für die angeschlossene Fläche die Regenwassergebühr bis maximal um die Hälfte.

3. Gründächer, auch wenn sie nachträglich eingerichtet werden. Hier reduziert sich die Regenwassergebühr der veranlagten Dachfläche um 60 Prozent, wenn die Substrathöhe über zehn Zentimeter liegt. Liegt die Substrathöhe eines Gründaches zwischen fünf und zehn Zentimeter, so werden rund 40 Prozent der Gebühren für die Fläche erlassen. „Gründächer sind ein wichtiger Wasserpuffer, haben sehr günstige Auswirkungen auf das Mikroklima, bieten Lebensraum für Kleinstlebewesen und sind zudem hübsch anzuschauen. Wer neu baut oder sein Garagendach nachträglich umgestalten möchte, profitiert auch von der Gebührenentlastung“, argumentiert Dr. Maximilian Ingenthron für diese Art der Dachgestaltung.

Erleichterungen seit 2010
Grundsätzlich werden in Landau je Quadratmeter überbauter oder anderweitig versiegelter Fläche 50 Cent Regenwassergebühr pro Jahr erhoben. Die genannten Möglichkeiten des Gebührenabschlages bietet der EWL bereits seit rund zehn Jahren. „Viele Grundstückseigentümer nutzen dieses Angebot. Und es wäre wichtig, wenn es noch mehr werden. Denn Landau hat vor einem Jahr den Klimanotstand ausgerufen“, unterstreicht Bernhard Eck.

Rechenbeispiel:
Einfamilienhaus, Grundstücksgröße 400 Quadratmeter (qm)
– Grundfläche Bebauung 100 qm mit Gründach
– 5 Kubikmeter (cbm) Zisterne mit Anschluss Hauptgebäude
– Hoffläche 100 qm Pflaster und Untergrund versickerungsfähig
– Garagenfläche 25 qm mit Gründach

Durch die geschaffenen Möglichkeiten, den Niederschlag auf dem Grundstück zu verdunsten und zu versickern, reduziert sich die Benutzungsgebühr für den Regenwasserkanal von jährlich 113 Euro um 53 Prozent auf 60 Euro.

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