Edingen-Neckarhausen – Die Umweltbeauftragte informiert: Schwalben – Glücksbringer und Wetterprophet!
Schwalben gelten im Volksmund nicht nur als Glücksbringer, sondern auch als „Wetterfrosch“. Aber ihr Bestand ist rückläufig. Darum sind Schwalben nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 44 geschützt. Nicht nur während ihrer Brutzeit, sondern das gesamte Jahr über ist es strafbar, Schwalben am Nestbau zu hindern und Schwalbennester zu entfernen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Schwalben sind Zugvögel und leben nur während der Sommermonate in Deutschland. In unserer Gemeinde sind hauptsächlich zwei Schwalbenarten zwischen April und Anfang Oktober zu finden: Die Rauchschwalbe mit ihrer rotbraunen Kehle und die Mehlschwalbe mit einer weißen Kehle. Sie unterscheiden sich aber nicht nur in ihrem Aussehen, sondern auch in ihren unterschiedlichen Wohnungsbedürfnissen. Rauchschwalben bauen ihre Nester bevorzugt innerhalb von Gebäuden hoch unter den Decken, z.B. in Ställen und Scheunen. Die häufiger auffallenden Schwalbennester unterhalb des Dachüberstandes an den Außenwänden dagegen werden von den Mehlschwalben gebaut.
Um unschöne Spuren der eingezogenen Vögel an der Hausfassade zu vermeiden, können Kotbretter an die Hauswand geschraubt werden. Sie sollten mindestens im Abstand von 60 cm unterhalb des Nests bzw. des Dachüberstandes befestigt werden. Damit können z.B. Marder die Nester nicht ausräubern. Das Brett sollte 20 cm tief sein und rechts und links jeweils ca. 20 cm über die Nestränder reichen. Wichtig ist dabei, auf ein festes Anbringen mit Hilfe zweier Winkel an den Seiten zu achten, damit das Kotbrett auch bei Wind sicher hält. Wer Kotbretter nicht selbst basteln will, kann im Handel fertige Ausführungen kaufen, die nur noch angeschraubt werden müssen.
Reinigen lassen sich diese Kotbretter im Herbst einfach mit Hilfe einer Teleskopstange, an deren Ende ein Schieber rechtwinklig angebracht ist.
Wer die Schwalben aktiv unterstützen möchte, der kann auch ein künstliches Schwalbennest (im Handel erhältlich) an seiner Hauswand anbringen und hoffen, dass Bewohner einziehen.
Was ist aber an der Bauernregel „Wenn die Schwalben niedrig fliegen, wird man schlechtes Wetter kriegen. Fliegen sie bis in die Höh‘n, bleibt das Wetter schön.“ dran? Bei schönem Wetter steigt warme Luft nach oben und mit ihr die Insekten. Da sich Schwalben in Flug von Insekten ernähren, folgen sie ihnen; wenn sich dagegen ein Regen ankündigt, bleibt dieser Luftauftrieb aus und die Schwalben verfolgen die Insekten in den tieferen Luftschichten.
Sollten Sie also ein Schwalbennest unter Ihrem Dachüberstand entdecken, freuen Sie sich darüber. Sie haben nun nicht nur einen Glücksboten, sondern auch Ihre ganz persönliche Wettervorhersage am Haus.
Kontakt:
Umweltbeauftragte Vivien Reinhard, Telefon: 06203/808137,
E-Mail: vivien.reinhard@edingen-neckarhausen.de