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Eberbach – Zensus: Erhebungsbeauftrage für Eberbach gesucht – Zuverlässige, verschwiegene, verantwortungsbewusste Personen sind gefragt

Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Im Mai 2022 findet eine neue Zensus-Runde statt. Die Vorbereitungen für die Durchführung der Erhebungen sind bereits in vollem Gange. Eine der wichtigsten Aufgaben in der derzeitigen Vorbereitungsphase ist die Gewinnung von zuverlässigen und motivierten Erhebungsbeauftragten. Aktuell sucht die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises besonders im Raum Eberbach Erhebungsbeauftragte im Rahmen des Zensus.

Die Tätigkeit
Erhebungsbeauftragte im Raum Eberbach befragen im Zeitraum von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 jeweils etwa 110 Personen, die in einem ihnen zugeteilten Bezirk wohnen. Nach einer Vorbegehung, bei der der Befragungstermin angekündigt wird, kommt es zur tatsächlichen Befragung: Dabei stellen die Erhebungsbeauftragten die Existenz der dort wohnenden Personen fest und übergeben ihnen ein Schreiben mit Zugangsdaten zu einem Onlinefragebogen oder füllen bei Bedarf einen Papierfragebogen aus. Abschließend übergeben die Erhebungsbeauftragten die ausgefüllten Erhebungsunterlagen an die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises. Für die befragten Personen besteht dabei eine Auskunftspflicht.

Aufwandsentschädigung von bis zu 800 Euro
„Die Erhebungsbeauftragten leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag“, sagt Laura Stasch, Leiterin der Erhebungsstelle. Außerdem erhalten die Erhebungsbeauftragten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 800 Euro. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Zahl der tatsächlich durchgeführten Interviews. Bei ihrer Zeiteinteilung sind die Erhebungsbeauftragten im Rahmen des Erhebungszeitraums von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 ganz flexibel. „Man kann die Erhebungen beispielsweise auch nach Feierabend oder am Wochenende durchführen“, so Stasch. Um den zeitlichen Aufwand für die Erhebungsbeauftragten so gering wie möglich zu halten, plant die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises eine wohnortnahe Zuteilung des Erhebungsbezirks.

Voraussetzungen: Zuverlässig, verschwiegen, verantwortungsbewusst
Erhebungsbeauftragte haben viel Kontakt zu anderen Menschen und gehen mit vertraulichen Daten um, daher sollten Erhebungsbeauftragte zuverlässig, kommunikativ, freundlich, verschwiegen und verantwortungsbewusst sein. Darüber hinaus sollten sie über eine strukturierte Arbeitsweise verfügen und telefonisch erreichbar sein. Außerdem müssen Erhebungsbeauftragte mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Voraussetzung für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter sind weiterhin der Ausschluss von Interessenskollisionen mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an einer Schulung. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird individuell von der Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises überprüft.

Wozu der Zensus?
Mit dem anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Kontakt:
Die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises kann über folgende Wege erreicht werden:
E-Mail: Zensus2022@rhein-neckar-kreis.de
Hotline: 06221 522-6516

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