Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Trotz der aktuellen Situation gibt es nach wie vor Menschen, die sich überlegen, ein Unternehmen zu gründen. Prinzipiell muss das keine schlechte Idee sein und wer ein gutes Konzept hat, kann trotz oder gerade wegen der aktuellen Rahmenbedingungen Erfolg haben. Das Gründen eines Unternehmens ist jedoch nichts, was auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Schließlich gibt es zahlreiche Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, damit das Unternehmen nicht innerhalb der ersten Jahre zugrunde geht und einer dieser Faktoren ist die Wahl der Rechtsform. Welche Option die beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es ist daher ratsam, sich mit den wichtigsten Rechtsformen auseinanderzusetzen, was wir in diesem Artikel tun möchten.
UG (haftungsbeschränkt)
Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Vom Prinzip her unterscheidet sich eine UG (haftungsbeschränkt) also kaum von einer GmbH, aber im Gegensatz zu einer GmbH reicht für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) bereits ein Stammkapital von einem Euro aus. Eine UG gründen, ist also insbesondere dann sinnvoll, wenn kein großes Startkapital zur Verfügung steht.
GmbH
Wie die UG ist auch die GmbH eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und auch hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im Gegensatz zur UG ist für eine GmbH jedoch ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Eine UG ist also in gewisser Hinsicht ein Einstiegsmodell für all diejenigen, die ein entsprechendes Kapital nicht zur Verfügung haben. Sollte das Kapital jedoch vorliegen, ist es besser, auf eine GmbH zu setzen. Das liegt unter anderem daran, dass eine GmbH in unserer Gesellschaft im Regelfall mehr Akzeptanz genießt, als es bei einer UG der Fall ist.
Einzelunternehmen
Diese Rechtsform bietet sich nur dann an, wenn ein Gewerbetreibender alle geschäftlichen Handlungen ohne weitere Gesellschafter tätigt. Dabei kann er entweder als Kaufmann oder als Kleingewerbetreibender agieren. Die Geschäfte werden zu 100 % allein und mit voller persönlicher Haftung durchgeführt. Das Privatvermögen ist bei dieser Art von Rechtsform also nicht geschützt.
OHG
Eine OHG beziehungsweise Offene Handelsgesellschaft bezeichnet einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, welche gemeinsam ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma betreiben. Im Gegensatz zu einer GmbH ist für die Gründung einer OHG kein Mindestkapital erforderlich. Zudem überzeugen OHGs mit einer hohen Kreditwürdigkeit und einem flexiblen Gesellschaftsvertrag. Auf der anderen Seite liegt eine volle unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter vor.
AG
Bei einer AG handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eine Handelsgesellschaft, weswegen die handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute (HGB) gelten. Gehaftet wird bei der sogenannten Aktiengesellschaft im Ernstfall mit dem gesamten Vermögen der AG, aber nicht mit dem der Aktionäre. Einer der größten Vorzüge einer AG ist die mit ihr einhergehende Professionalität und Seriosität. Bei dieser Rechtsform besteht die Möglichkeit eines Börsengangs. Allerdings ist die Gründung einer AG alles andere als einfach und sowohl mit einem großen Aufwand als auch hohen Kosten verbunden. Zudem ist der Gestaltungsspielraum aufgrund der rechtlichen Vorgaben gering.