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Landkreis Germersheim – Neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim ab 29. März – Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Landkreis Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar.

Anpassung an Landesverordnung zwingend – Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie Fernunterricht für alle weiterführenden Schulen bis einschließlich 11. April sind die zentralen Ergänzungen in der neuen Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim. Diese gilt ab dem 29. März bis einschließlich 11. April 2021. „Da die Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim dauerhaft deutlich über 100 liegt, muss – entsprechend den zwingenden Vorgaben des Landes – wieder eine Ausgangssperre verhängt werden. Leider sind die Infektionen bei uns nicht deutlich gesunken, sodass wir mit dem Land über Lockerungen hätten sprechen können. Das Gegenteil ist der Fall, gestern lag die Inzidenz bei 140, heute haben bei 155. Da bleibt uns laut aktueller Landesverordnung kein Spielraum“, teilt Landrat Dr. Fritz Brechtel mit.

Es gelten weiterhin die bereits bekannten Regelungen der letzten Verfügung:

Im Landkreis Germersheim besteht weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Gastronomische Einrichtungen bleiben, auch im Außenbereich, geschlossen.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

In den Kindertagesstätten im Landkreis gibt es – wie gehabt – eine Betreuung im Rahmen des „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“.

„Die Perspektive für die weiterführenden Schulen sieht folgendermaßen aus: Sie bleiben alle bis einschließlich 11. April im Fernunterricht. Ab dem 12. April gehen alle weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht über – bei freiwilliger Selbsttestung einmal pro Woche“, berichtet der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Brechtel und Buttweiler ergänzen: „Seit mehr als drei Wochen haben wir dieses System erfolgreich an den Grundschulen umgesetzt. Es funktioniert, weshalb das Land jetzt das `Germersheimer Modell´ auf das ganze Land ausweitet. Das ist gut und besonders für die Kinder und Jugendlichen wichtig. Für sie ist Schule ein wichtiger sozialer Ort, an dem sie Freunde treffen, miteinander lernen und Struktur im Alltag erfahren.“

„Ich bedaure sehr, dass die Infektionen im Landkreis Germersheim konstant auf hohem Niveau bleiben. Daher müssen wir die Maßnahmen anpassen und sind verpflichtet, uns dabei an die Verordnung des Landes zu halten“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel und appelliert gleichzeitig an Land und Bund, Lösungen zu suchen, „die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. An den Grundschulen haben wir doch beispielhaft vorgemacht, dass es ganz individuell noch andere Möglichkeiten gibt, schrittweise zurück in die Normalität zu kommen, als sich ausschließlich an einer Inzidenzzahl zu orientieren!“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 11.April 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

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