Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 1238
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 07.10.2020, 16 Uhr, 24 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 1238.
Nach wir vor sind fast alle Infektionsketten nachvollziehbar, es gibt kein diffuses Infektionsgeschehen. Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Die Infektionen fanden zum überwiegenden Teil im privaten, familiären, beruflichen oder schulischen Umfeld statt.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 1056 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 169 akute Fälle.
2. Städtische Allgemeinverfügung begrenzt Teilnehmerzahl bei privaten Feiern in privaten und in öffentlichen Räumen
Ab dem 09. Oktober ist die Teilnehmerzahl für Feiern in privaten Räumen auf maximal 25 Personen beschränkt. Für private Feiern in öffentlichen Räumen wie beispielsweise Vereins- oder Gemeindehäuser, Nebensäle von Gaststätten oder sonstige Veranstaltungsörtlichkeiten gilt eine Teilnehmer-Obergrenze von maximal 50 Personen. Ab 25 Teilnehmern muss die private Veranstaltung, die in öffentlichen Räumen stattfindet, beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung angezeigt werden (E-Mail an 31corona@mannheim.de). Hierbei müssen die Art der Veranstaltung, die verantwortliche Person und der Veranstaltungsort genannt werden. Auch ein schriftliches Hygienekonzept ist vorzulegen, das in der Regel vom Vermieter des Veranstaltungsortes erstellt ist. Die Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmenden muss über die Dokumentation der Adresse und Erreichbarkeitsdaten gewährleistet werden.
Diese Maßnahmen werden in einer Allgemeinverfügung angeordnet. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 18. Oktober befristet und ist unter
www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften nachzulesen
3. Jungbusch: Stadt verlängert Alkoholverkaufsverbot und ordnet Maskenpflicht für Wartende an
Das Verbot, im Jungbusch freitags und samstags von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages Alkohol im Straßenverkauf anzubieten, wird um weitere vier Wochen verlängert. Es gilt nun bis zum 1. November 2020. Die Stadt Mannheim hat hierzu eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot galt zunächst vom 11. September bis zum 4. Oktober 2020.
Ergänzend zum Alkoholverkaufsverbot ordnet die Stadt per Allgemeinverfügung an, dass wartende Personen im öffentlichen Raum in Warteschlangen vor Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés im Jungbusch eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diese Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt unabhängig von dem nach wie vor einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern.
Die Maskenpflicht gilt nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern beschränkt sich auf den Stadtteil Jungbusch und ist zunächst ebenfalls bis zum 1. November befristet.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 09.10.2020.
Die Allgemeinverfügung ist einsehbar unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.
Quelle Stadt Mannheim