Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Bei Sturmschäden zahlt die Wohngebäudeversicherung. Doch was, wenn Starkregen den Keller unter Wasser setzt? Eine Elementarschadenversicherung kann helfen, betont Polychronis Michailidis, Leiter Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz. Der Finanz-Experte gibt Tipps und informiert, worauf es dabei ankommt.
Bild: Hochwasser kommt immer häufiger vor: Eine Elementarversicherung schütz gegen finanzielle Schäden.
Das Jahr war noch ganz jung, als Sturm Burglind über Deutschland zog: Bäume fielen um, der Zugverkehr war gestört – und dann kam das Hochwasser: Auf dem Rhein musste zeitweise der Schiffsverkehr eingestellt werden, da das Wasser zu hoch stand. Wer in Flussnähe sein Haus hat, bekommt Hochwasser regelmäßig ganz aus der Nähe mit: Denn stehen die Straßen unter Wasser, wird es mindestens auch im Keller nass. Die schlechte Nachricht: Die Wohngebäudeversicherung zahlt in diesen Fällen in der Regel nicht. Sie springt nur nach einem Feuer ein, nach Sturm und Hagel oder einem Schaden, der durch Leitungswasser entstanden ist.
Wann zahlt die Elementarschadenversicherung?
Wer in einer Region lebt, in der es viel schneit, in der es immer wieder zu Hochwasser und Überschwemmungen kommt oder in der Erdbeben drohen, sollte sich mit einer Elementarschadenversicherung gegen finanzielle Schäden schützen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung aber für jeden, denn diese kommt auch für Schäden aus Überschwemmungen infolge von Starkregen auf. Starkregen können plötzlich und praktisch in jeder Region Deutschlands auftreten und verursachen regelmäßig erhebliche Schäden. Eine Elementarschaden-Police kann zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt, wenn beispielsweise ein Dach aufgrund zu hoher Schneelast einstürzt, die Erde sich senkt oder es ein Erdbeben oder einen Erdrutsch gibt. Sie übernimmt die Kosten bei Starkregen oder wenn das Wasser aus einem Fluss das Grundstück und das Haus überschwemmen oder wenn Abwasser aus den Leitungsrohren nach Regen und Überschwemmung ins Haus laufen. Bei diesem sogenannten Rückstau muss allerdings eine funktionierende Rückstausicherung eingebaut sein. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Grundwasser gestiegen ist und von unten ins Haus läuft.
Neben einer Elementarschadenversicherung empfiehlt sich auch eine Hausratversicherung. Denn werden bei einem Unwetter Fenster beschädigt oder das Dach abgedeckt, regnet es auch in die Wohnung hinein. Für Schäden am Sofa, am Esszimmertisch oder an den Kleiderschränken kommt dann die Hausratversicherung auf.
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Gesellschaftlich engagiert: Das macht eine Sparkasse aus
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