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Speyer – LBM Speyer: Aus schallschutztechnischer Sicht keine Erhöhung der Lärmschutzwand Dudenhofen erforderlich

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar. Seit 2,5 Jahren befasst sich der Speyerer Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) aufgrund verschiedener Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern näher mit der Lärmschutzwand Dudenhofen. Auch nach einem umfangreichen Schriftwechsel mit dem Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz und dem Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) ist er der Auffassung, dass Dudenhofen eine Lärmschutzwand entlang der B 39 braucht, die diesen Namen auch verdient. Denn es sei nun einmal eine Tatsache, dass insbesondere Wohnhäuser entlang der B39 zwischen Anschlussstelle Nord und Süd in einem vom Verkehrslärm stark belasteten Bereich lägen, so Wagner.

Laut LBM fand eine Lärmschutzuntersuchung entlang der Lärmschutzwand in Dudenhofen statt. Aus dem Ergebnis der Begutachtung wurde der Rückschluss gezogen, dass aus schallschutztechnischer Sicht keine Erhöhung der Lärmschutzwand erforderlich wäre. Die schalltechnische Untersuchung ist nach Auskunft des LBM Grundlage für die Entscheidung zum Umfang der Sanierung der Lärmschutzwände. Es stellte sich die Frage, so der LBM, ob aus schallschutztechnischer Sicht eine Erhöhung der Lärmschutzwände erforderlich ist oder ob eine Erneuerung der Lärmschutzwände im Bestand weiterhin einen ausreichenden Schallschutz gewährleisten kann. Im Ergebnis zeige die Untersuchung, dass aus schallschutztechnischer Sicht keine Erhöhung der Lärmschutzwand erforderlich ist. Lediglich an 2 Gebäuden würden Überschreitungen der Auslösewertung der Lärmsanierung auftreten. Hier wäre näher zu prüfen, ob. ggf. die Möglichkeit eines passiven Lärmschutzes möglich wäre, so der LBM.

“Gespräche mit den Anliegern und der entsprechenden Bürgergemeinschaft zeigen allerdings, dass Handlungsbedarf geboten ist,” ist Wagner überzeugt. Der Verkehrslärm werde zunehmend negativ wahrgenommen, was durch die Immissionswerte – die sich nahe der Auslösewerte der Lärmsanierung befinden – belegt sei. Ferner sei anzumerken, dass im Bereich der Anschlussstelle Süd, Anwesen wohl einem Mischgebiet zugewiesen wurden, obwohl sich die Grundstücke in einem Allgemeinem Wohngebiet befinden (siehe B-Plan Süd, Änderungsplan I und Erweiterungsplan I (OG Dudenhofen). Bei einer Einordung als Wohngebiet dürfte in diesem Bereich eine Überschreitung der Auslösewerte wohl vorliegen, gibt Wagner zu bedenken. Zudem sei anzumerken, dass insbesondere gerade der Verkehrssituation an den Anschlussstellen Nord und Süd im Gutachten keine Beachtung geschenkt wurde. Im Bereich der Abfahrt Süd wäre im Rahmen einer Gesamtbetrachtung das Verkehrsaufkommen der L537 mit zu berücksichtigen. Das Verkehrsaufkommen beträgt dort nämlich zusätzlich ca. 10.000 Fahrzeuge/24h. Im Bereich der Anschlussstelle Nord in Richtung Neustadt wurde der auf-/abfahrende Verkehr ebenso nicht berücksichtigt. Geschätztes Verkehrsaufkommen sei dort. ca. 4.000 – 5.000 Fahrzeuge/24h.

Wagner hat sich deshalb mit einer erneuten Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt und fragt:

1. Wieso wurde das Wohngebiet Süd als “Mischgebiet” anstelle “Allgemeines Wohngebiet” ausgewiesen und das erhöhte Verkehrsaufkommen vor/an den Anschlussbereichen Süd und Nord bei der Begutachtung nicht mitberücksichtigt?
2. Wie würde sich das Ergebnis der Lärmschutzuntersuchung verändern, wenn die unter 1. beschriebenen Punkte korrigiert und mituntersucht worden wären?
3. Gedenkt die Landesregierung die schalltechnische Untersuchung zu überarbeiten und die Bereiche vor/an den Anschlussstellen Süd/Nord lärmschutztechnisch zu untersuchen?
4. Wenn ja, wann soll die Überarbeitung und Untersuchung stattfinden?
5. Wenn nein, was sind die Gründe, warum die Landesregierung keine Veranlassung sieht, das Gutachten zu überarbeiten und die konkreten Bereiche zu untersuchen?
6. Gedenkt die Landesregierung aufgrund der neuen Erkenntnisse die Lärmschutzwand bei einem Neubau/Modernisierung zu erhöhen und zu verlängern?
7. Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass bei einem Neubau/Modernisierung der Schallschutzwand die Grenzwerte der 16.BImSchV berücksichtigt werden müssen?

QUelle Landtagsabgeordneter Michael Wagner (CDU)

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