Südliche Weinstraße / Landau / Metropolregion Rhein-Neckar.
Nach aktuellem Stand (25.01.2021, 11:00 Uhr) haben sich seit der der letzten Meldung am Freitag, 22. Januar 2021, 79 weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.078 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 2.349 Personen sind gesundet*. Leider müssen zwei neue Todesfälle verzeichnet werden. Es handelt sich um eine ältere, männliche Person aus der Verbandsgemeinde Offenbach und um eine ältere, männliche Person aus der Stadt Landau, die beide mit oder an COVID-19 verstorben sind. Insgesamt sind leider 81 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.
Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
Seniorenheim Ludwigshöhe Edenkoben
1 Bewohner wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Edith-Stein-Fachklinik Bad Bergzabern
1 Mitarbeiter wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Verbandsgemeinde Annweiler: 273 Personen (210 davon gesundet, 6 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 466 Personen (394 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 414 Personen (270 davon gesundet, 7 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 343 Personen (271 davon gesundet, 16 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 229 Personen (171 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 129 Personen (102 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 269 Personen (181 davon gesundet, 7 verstorben)
Stadt Landau: 955 Personen (750 davon gesundet, 24 verstorben).
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.
Eine Ausnahme besteht bei Personen mit schwerem COVID-19-Verlauf: Bei Fällen mit Sauerstoffbedürftigkeit muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR Untersuchung erfolgen. Zur Entisolierung von Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen ist unabhängig von der Schwere der Krankheit immer eine erneute PCR Untersuchung notwendig.
Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.
Quelle Kreisverwaltung südliche Weinstraße