Neustadt – Marktbeschickerin muss Standplatz auf dem Wochenmarkt in Speyer vorerst nicht räumen
Neustadt/ Metropolregion Rhein-Neckar. Eine Marktbeschickerin, die mit einem Obst- und Gemüsestand auf den beiden Wochenmärkten in Speyer vertreten ist, muss dem von der Stadt Speyer verfügten sofortigen Ausschluss vom Markt vorerst keine Folge leisten. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 21. Februar 2014 in einem Eilverfahren entschieden. Die Antragstellerin und ihr Ehemann beschicken … Mehr lesen