Landau – „Heute für morgen entscheiden“ – Die Betreuungsbehörde SÜW berät über vorsorgende Verfügungen
Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Wenn eine volljährige Person aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Erkrankung (z.B. nach einem Schlaganfall oder Unfall) nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann ihr ein Betreuer zur Seite gestellt werden. Selbstverständlich kann sich dann diese Person ihren Betreuer, der vom Gericht bestellt wird, auswählen, sofern sie sich, … Mehr lesen