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Mannheim – Keine Mehrheit für eine Rheinquerung – Entlastungswirkung gering

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – In dem Artikel „Dauerhaft beerdigt“ in der Ausgabe des Mannheimer Morgen vom 27. April 2011 wird die CDU-Gemeinderatsfraktion mit der Auffassung wiedergeben, dass mit der Ablehnung der Altriper Rheinquerung versäumt werde, den Bedürfnissen der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger nach Entlastung von Lärm, Autoabgasen, Verkehrsstaus und Feinstaub nachzukommen. Diese Auffassung kann seitens der Verwaltung nicht unwidersprochen bleiben.
Wie die Berechnungen des vom Verband Region Rhein-Neckar in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Verkehrswert einer Rheinquerung durch das Institut für Verkehrswesen der Universität Karlsruhe belegen, würde eine solche Maßnahme auf den vorhandenen Rheinbrücken zu einer Verkehrsreduzierung von lediglich 10 Prozent führen. Das heißt, die mögliche Verkehrsentlastung wäre gering und läge im täglichen natürlichen Schwankungsbereich einer Woche. Dies bedeutet auch, dass dieser Entlastungseffekt zwar messbar, aber nicht wahrnehmbar wäre. Das gilt umso mehr für die in dem Artikel genannten vier Bundesstraßen.
Wirkungsvolle Instrumentarien zur Entlastung der Mannheimer Bevölkerung wurden von der Stadtverwaltung in den zurückliegenden Jahren erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind unter anderem der Luftreinhalteplan und die Lärmminderungsplanung zu nennen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass sich die Großstadt Mannheim dadurch auszeichnet, dass sie im Gegensatz zu vielen anderen Großstädten in der Regel keine Verkehrsstaus hat. Dies ist durch eine Vielzahl von sich ergänzender Maßnahmen begründet, die aus der Generalverkehrsplanung/Verkehrsentwicklungsplanung entwickelt wurden, wie zum Beispiel einem leistungsfähigen Straßennetz, einer modernen Lichtsignalsteuerung mit Verkehrsleitzentrale, einem attraktiven ÖPNV-Angebot oder dem Ausbau des S-Bahnnetzes.

Für die Sicherung der Möglichkeit, irgendwann in der Zukunft eine weitere Rheinquerung zu verfolgen, ist die Ausweisung einer Freihaltetrasse nicht nötig. Die Planungen sehen hier ohnehin keine Bebauung vor. Ein solcher Beschluss hätte aber den Eindruck erweckt, dass das Projekt aktuell weiter verfolgbar und realisierbar erscheint. Das ist aber nicht der Fall. Es ist nicht Teil des Bundesverkehrswegeplans und deshalb nicht zuschussfähig. Eine überregionale Bedeutung als Voraussetzung für eine Neuaufnahme ist nicht nachgewiesen. Eine politische Unterstützung der Landesregierungen für eine Neuaufnahme ist nicht zu erreichen. Das Projekt hat zudem eine finanzielle Dimension, die alle anderen Verkehrsplanungen in der Region berühren würde. Hinzu kommt: Es fehlt jeder konkrete Projektzuschnitt. Eine Tunnellösung wird einhellig vom Mannheimer Gemeinderat abgelehnt und ist verkehrstechnisch für Mannheim absolut falsch. Eine Brückenlösung, die von der Stadt Mannheim beim Bau des Blocks 9 des GKM optional gesichert wurde, steht vor kaum überwindbaren ökologischen Hürden und stößt linksrheinisch auf Widerstand.

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