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Landau – Wertstoffhof: Pauschale für kleine Mengen – EWL zieht Konsequenzen aus ersten Erfahrungen – ab sofort Kleinmengenregelung im Wertstoffhof

Landsu/Metropolregion Rhein-Neckar. Fünf Wochen nachdem die neue Gebührenordnung für den Wertstoffhof in Kraft getreten ist, justiert der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) nach. Ab sofort gilt: Gemischte Anlieferungen aus Privathaushalten bis 200 Kilogramm kosten pauschal 49 Euro. „Mit der neuen Pauschale kommen wir jetzt den Bürgerinnen und Bürger entgegen, die Gemische aus unterschiedlichen Abfallfraktionen jeweils in kleinen Mengen bringen“, erklärt Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL.

Gemeinsam wiegen – getrennt einwerfen
Die neuen Gebühren für die Annahme von Abfällen im Wertstoffhof orientieren sich eng an den tatsächlichen Kosten für das Recycling der jeweiligen Abfallart. In der Praxis lässt sich das ab 200 Kilogramm exakt in einem Gebührenbescheid abbilden, darauf ist die Waage am Wertstoffhof ausgelegt. Bei der seit 1. Juni geltenden Regelung sind Anlieferungen unterschiedlicher Abfallarten, die jeweils das Mindestgewicht von 200 Kilogramm unterschreiten, allerdings deutlich teurer geworden. Denn die Kleinmengen wurden seit Juni einzeln nach Abfallfraktion erhoben: Restabfall (62 € pauschal), unbelastetes Altholz (19 € pauschal) und Bauschutt (34 € pauschal). Mit der Pauschale von 49 Euro schafft der EWL nun eine Lösung, die bei Kleinanlieferungen gemischter Abfallarten erheblich günstiger und damit bürgerfreundlicher wird.

Stark dafür gemacht hatte sich dafür auch Bürgermeister und EWL-Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Maximilian Ingenthron. Gemeinsam mit ihm hatte der Vorstand des EWL die Kalkulation überprüft und den neuen Festpreis für Kleinanlieferungen geschaffen. Diese wird bereits seit Freitag im Wertstoffhof angewendet. „Das handhaben wir jetzt pragmatisch“, hält Bernhard Eck fest. Gewogen werden am Eingang des Wertstoffhofs die Kleinmengen gemeinsam, anschließend werfen sie die Bürger getrennt nach Abfallart in die entsprechenden Container. Im Sinne des Gebührenrechts wird der EWL im Nachgang die Gremien des Unternehmens um Zustimmung zu der nachjustierten Kleinmengenregelung bitten.

Nur manches kostet
Ein Großteil ihrer Abfälle können Bürgerinnen und Bürger zur Abholung bereitstellen, diese werden direkt an der Grundstücksgrenze oder an den vereinbarten Behältersammelstellen eingesammelt. Für den Sperrabfall hat der EWL zudem einen kostenlosen Abholservice eingeführt, zusätzlich können zweimal im Jahr bis zu fünf Kubikmeter Sperrabfall im Wertstoffhof kostenfrei abgegeben werden. All diese Leistungen sind über die Gebühr für die Restabfalltonnen abgegolten. Die genauen Details zu den Entsorgungsgebühren stehen Interessierten online im Menüpunkt „Gebühren und Recht“ unter www.ew-landau.de zur Verfügung.

Zusammengefasst ‒ Entsorgung im Überblick
Alle Haushalte, die an das Landauer Entsorgungssystem angeschlossen sind, können in haushaltsüblichen Mengen folgende Stoffe kostenlos im Wertstoffhof abgeben:

• Elektroaltgeräte
• Leichtverpackungen
• Papier und Kartons
• Metall
• Batterien
• Leuchtstoffröhren
• Altkleider
• Grünschnitt (je Anlieferung bis zu 1.000 kg).

Die Anlieferung anderer Abfälle ist kostenpflichtig. Das haben die Gremien der Kommune im April 2019 entschieden. Dazu zählen beispielsweise:

• Bauschutt
• Altholz
• Reste von Teppich- und Kunststoffböden
• Altreifen.

In Zweifelsfall hilft das Abfall-ABC unter www.ew-landau.de weiter oder der EWL-Abfallberater persönlich unter der Rufnummer 13-86 43.

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