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Mosbach – Verkehrsführung im Bereich Quartier Bachmühle

Mosbach KarteMosbach/Metropolregion Rhein-Neckar. Das Quartier Bachmühle hat bereits im Frühjahr die Pforten geöffnet. Mit der vor kurzem eröffneten Mediathek ziehen in den nächsten Wochen auch die restlichen Mieter in die beiden Gebäudeteile noch ein. Die Gestaltung der Außenflächen und Fahrwege wurde mit der Asphaltierung der Umfahrung zwischen RNZ und dem Quartier Bachmühle in den letzten Tagen abgeschlossen, so dass jetzt sämtliche Verkehrsflächen hergestellt wurden. Das Ordnungsamt möchte deshalb die Gelegenheit nutzen und die Verkehrsteilnehmer über die neuen Verkehrsregeln informieren.

Die Verkehrsfläche zwischen den beiden Gebäudeteilen, den sogenannten Boulevard (grün hinterlegte Fläche) wurde als Fußgängerzone ausgewiesen. Analog der Regelung in der Hauptstraße ist die Fläche den Fußgängern vorbehalten und darf von den Radfahrern nicht befahren werden. Die Radfahrer gelangen zur Brücke über die B 27 über die Bachmühle oder den Weg zwischen RNZ und dem Quartier Bachmühle, welche auch entgegen der dortigen Einbahnregelung befahrbar ist. Der Gartenweg entlang des Quartiers Bachmühle und die umliegenden Flächen, wie z.B. die Straße An der Bachmühle, sind als verkehrsberuhigter Bereich (orange hinterlegte Fläche) ausgewiesen. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug dort mit Schrittgeschwindigkeit zu führen ist.

Das Parken ist nur in den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Da sich im Gartenweg nur wenige Kurzparkzonenplätze befinden, sollten die Verkehrsteilnehmer die neue Tiefgarage Zentrum in Anspruch nehmen, in der jetzt 190 geräumige Stellplätze zur Verfügung stehen, welche auch direkt von der Bundesstraße angefahren werden können. Ansonsten ist im verkehrsberuhigten Bereich lediglich das Ein- und Aussteigen bzw. das Be- und Entladen zulässig. Das Durchfahrtsverbot im Bereich der Taxi-Stellplätze hat weiterhin Bestand und wird auch wieder vom städtischen Vollzugsdienst verstärkt überwacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die provisorische Zufahrt von der B 27 zum ehemaligen Gartenwegparkplatz (hinter RNZ) gesperrt wurde und diese Fläche jetzt den Fußgängern vorbehalten ist. Mit dem Einzug der restlichen Mieter werden auch die zahlreichen Handwerkerfahrzeuge, die im Gartenweg und der Bachmühle zu Behinderungen führten, entfallen, so dass dann auch wieder der Stadtbus nach den Sommerferien durch den Gartenweg fahren kann.

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