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Mosbach – EU fördert in LEADER auch private Projekte

Neckar-Odenwald-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Unterstützung von Projekten, die der Entwicklung des ländlichen Raums dienen. 25 Städte und Gemeinden im Fördergebiet Neckar-Odenwald-Tauber können von Zuschüssen der EU und des Landes profitieren. Nicht nur die Gemeinden innerhalb des Fördergebietes können in LEADER Zuschussanträge stellen, sondern auch Private und Privatgewerbliche, sofern sich das geplante Projekt innerhalb des Aktionsgebietes befindet. Für private Antragsteller kann LEADER ein insbesondere deshalb ein interessantes Programm sein, weil bei Förderfähigkeit ein Zuschuss gewährt wird und kein zinsverbilligtes Darlehen, wie es andere Förderprogramme vorsehen. So können in LEADER z. B. Umnutzungsmaßnahmen gefördert werden, bei denen ehemalige landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude zu Wohnräumen umgenutzt werden. Auch wenn es darum geht, dass ein privat-gewerblicher Antragsteller Investitionen in die Sicherung der „Grundversorgung“ – also beispielsweise in eine Bäckerei oder eine Metzgerei – unternehmen möchte, sollte eine Förderung in LEADER überprüft werden. Weitere Beispiele wären die Errichtung eines Dorfladens mit Waren des täglichen Bedarfs oder die Eröffnung einer Dorfgaststätte.
Im touristischen Bereich unterstützen EU und Land ebenfalls Projekte, die privat-gewerblich umgesetzt werden. Plant ein Gastronom bauliche Erweiterungen oder die Schaffung eines neuen touristischen Angebotes, so kann er eine Förderung in LEADER überprüfen lassen. Wenn ein Hotelbetrieb neue Gästezimmer einbauen will oder in ein neues touristisches Angebot wie beispielsweise Wellness investieren möchte, wäre auch das möglicherweise ein Fall für LEADER.
 Grundsätzlich ist die Förderung in LEADER an Richtlinien gebunden, die es schon bei der Antragstellung zu beachten gilt. Ein Beispiel: bei der Antragstellung darf mit der Projektumsetzung noch nicht begonnen worden sein. Für alle, die eines der genannten oder ein ähnliches Projekt im Fördergebiet planen, lohnt ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle am Landratsamt in Mosbach. Dort gibt es Informationen bei allen Fragen rund um das LEADER-Programm und die Förderkulisse. Ansprechpartner ist Thomas Schultes, Telefonnummer 06261/84-1380, E-Mail thomas.schultes@neckar-odenwald-kreis.de.
Kommt es tatsächlich zur Antragstellung, entscheidet die LEADER-Aktionsgruppe in regelmäßigen Sitzungen über die neuen Förderanträge. Die nächste Aktionsgruppensitzung findet am 19. April 2010 statt. Neue Förderanträge müssen deshalb über die jeweilige Gemeinde bis spätestens 19. Februar 2010 bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden.

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