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Ludwigshafen – Statement von Prof. Dr. Armin Grau (B90/Die Grünen) Krankenhausprotesttag: “Verständnis für den Unmut vieler Krankenhäuser”

Ludwigshafen / Altrip / Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar. Am Mittwoch (20.09.2023) ruft die Deutsche Krankenhausgesellschaft angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser bundesweit zum Protesttag auf. Dazu äußert sich Prof. Dr. Armin Grau (B90/Die Grünen), Berichterstatter für Krankenhauspolitik, wie folgt:

“Ich habe großes Verständnis für den Unmut vieler Krankenhäuser in Deutschland und ihre Sorge angesichts der oft angespannten wirtschaftlichen Situation. Viele Krankenhäuser sind selbst zum Patienten geworden.”

“Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass sowohl die finanziellen Mittel des Gesundheitsetats im Bund als auch die GKV-Finanzen limitiert sind. Zudem haben wir bereits 6 Milliarden Euro zur Kompensation von Inflation und Energiekostensteigerungen und ca. 22 Milliarden Euro für Corona-Unterstützungen bereitgestellt. Wir behalten die wirtschaftliche Situation der Kliniken weiter fest im Blick – ggf. muss über weitere Unterstützungen nachgedacht werden.”

“Perspektivisch bleibt besonders wichtig, dass wir gemeinsam mit den Ländern die Krankenhausreform auf die Schiene bekommen. Das entschärft den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken mittelfristig am meisten. Und eines ist klar: Es kann nicht sein, dass die Länder gegen die Reform opponieren, ihrem Auftrag der Investitionsfinanzierung unzureichend nachkommen, aber zeitgleich Unterstützung für die Krankenhäuser durch den Bund fordern. Das passt nicht zusammen.”

Am Donnerstag (21.09.2023) debattiert der Bundestag erstmalig das Krankenhaus-Transparenzgesetz, das der Krankenhausreform vorausgeht. Dazu äußert sich Prof. Dr. Armin Grau (B90/Die Grünen), Berichterstatter für Krankenhauspolitik, wie folgt:

“Mit dem geplanten Krankenhaus-Transparenzgesetz und dem darin vorgesehenen Krankenhaus-Atlas schaffen wir eine wirksame Entscheidungshilfe für Patient*innen. Der Krankenhaus-Atlas soll Informationen zu Leistungsangebot, Qualitätsaspekten und ärztlichem bzw. pflegerischen Personal in den verschiedenen Kliniken patientengerecht bereitstellen. So sollen Patient*innen künftig einfacher erkennen können, welche Krankenhäuser in ihrem konkreten Behandlungsfall eine qualitativ gute Versorgung bieten. Außerdem schafft es Anreize für Kliniken, die Qualität zu verbessern.”

“Klar ist aber auch, dass das Transparenzgesetz definitiv keine “Krankenhausplanung durch die Hintertür” darstellt. Das hat man zuletzt insbesondere aus dem Süden der Republik häufiger gehört. Wir setzen hier 1:1 um, worauf sich Bund und Länder in den Eckpunkten zur Krankenhausreform geeinigt haben. Da können die Länder jetzt nicht wirklich überrascht sein und Ablehnung signalisieren.”

Quelle: Büro Prof. Dr. Armin Grau, MdB

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