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Rhein-Neckar-Kreis – Betrieb von Corona-Testzentren – Zwei Männer in Untersuchungshaft – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Zwei Männer im Alter von 26 und 37 Jahren unter anderem wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Betrugs in Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Testzentren in Untersuchungshaft. Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln aktuell gegen sechs Männer und eine Frau im Alter zwischen 21 und 52 Jahren unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen. Vier der Tatverdächtigen schlossen sich ab Ende 2021 nach und nach zusammen, um sich durch den betrügerischen Betrieb von 13 Corona-Testzentren im Rhein-Neckar-Kreis eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu erschließen und damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Durch Abrechnungen von nicht durchgeführten oder nicht abrechnungsfähigen Corona Tests sollen in der Folge unberechtigte Auszahlungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in Höhe von über einer Million Euro erfolgt sein. Zudem sollen weitere betrügerische Abrechnungen in Höhe von ca. 500.000 Euro eingereicht worden sein. In diesen Fällen kam es jedoch nicht zur Auszahlung. Drei weitere Männer im Alter von 27 bis 52 Jahren sollen zu den Betrugstaten Beihilfe geleistet haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg mehrere Durchsuchungsbeschlüsse unter anderem wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs für die Wohn- und Geschäftsräume der sieben Tatverdächtigen im Stadtgebiet Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis, die am 05.07.2023 vollzogen wurden. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Zudem erließ das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle gegen drei der Tatverdächtigen, die im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen festgenommen und der Haftrichterin am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt wurden. Diese setzte die Haftbefehle gegen zwei der Tatverdächtigen in Vollzug. Anschließend wurden beide Beschuldigte in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert. In Bezug auf einen weiteren Tatverdächtigen wurde der Vollzug des Haftbefehls gegen Auflagen ausgesetzt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, insbesondere zu dem Verbleib der widerrechtlichen Auszahlungen der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, dauern an.

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