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Stadt Landau führt regelmäßig Radfahrkontrollen durch – Rund 30 Verstöße bei jüngster Kontrolle in der Fußgängerzone – Appell dort: Bitte schieben!

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadt Landau hat Ende vergangenen Jahres die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet von der Polizei übernommen. Seitdem wird regelmäßig der Autoverkehr „geblitzt“; zur neuen Aufgabe gehören aber auch gemeinsame Radfahrkontrollen durch die Verkehrsüberwachung und den kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamts. Diese finden mehrmals im Monat statt, wie Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt mitteilt. Er macht deutlich: „Auch Radfahrende begehen Regelverstöße, die wir dann ahnden müssen. Ziel aller Kontrollen ist immer mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden in unserer Stadt.“

Die Radfahrkontrollen finden in den meisten Fällen ohne Vorankündigung statt und konzentrieren sich jeweils auf verschiedene Kontrollpunkte, z.B. die Fußgängerzone, die Rhein- und die Ostbahnstraße sowie Einbahnstraßen und Brücken. Aber auch im Rahmen der täglichen Streifengänge führt der kommunale Vollzugsdienst – neben seinen vielen anderen Aufgaben – regelmäßig Radfahrkontrollen durch.

„Aufgrund von Beschwerden haben wir im Laufe der zurückliegenden Woche an mehreren Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten das Durchfahrtsverbot für den Radverkehr in der Fußgängerzone kontrolliert“, informiert Lukas Hartmann. „Das ist mit die häufigste Kritik, die im Zusammenhang mit dem Radverkehr in unserer Stadt an uns herangetragen wird: dass Fahrradfahrende verbotenerweise in der Fußgängerzone unterwegs sind.“ Bei den jüngsten Kontrollen wurden rund 30 Radfahrende „erwischt“ und entsprechend verwarnt.

Die Stadt Landau weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass auch beim Radfahren die Straßenverkehrsordnung stets zu beachten ist. So dürfen Gehwege, die nicht für den Radverkehr freigegeben wurden, von Erwachsenen nur befahren werden, wenn diese ein Kind bis 10 Jahren begleiten. Einbahnstraßen sind für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nur dann frei, wenn dies durch ein Verkehrszeichen zugelassen ist. Radwege dürfen nur in der zugelassenen Fahrtrichtung befahren werden. Und: In Landau ist das Radfahren in der Fußgängerzone lediglich von Montag bis Samstag zwischen 18:30 und 11:00 Uhr sowie an Sonntagen erlaubt.

Bildunterschrift: So ist’s richtig: In der Landauer Fußgängerzone muss das Fahrrad zu den meisten Zeiten geschoben werden. (Quelle: Stadt Landau)

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