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Mannheim – Alarmstufe II: Regelungen für den Amateurfußball immer noch nicht klar

Mannheim / Karlsruhe. In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch, 24. November 2021, eine neue Corona-Verordnung. Danach befinden wir uns ab sofort in der Alarmstufe II, welche weitere Einschränkungen mit sich bringt, um einer Überlastung der Intensivkapazitäten entgegenzuwirken. Die neue CoronaVO Sport ist indes noch nicht verkündet.

Nach der bereits verkündeten CoronaVO steht fest, dass Zuschauer*innen zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen müssen (2G+). Dieser kann auch als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden. Bei der Ausnahme für Schüler*innen gibt es ebenfalls eine Änderung: Bislang gelten alle Schüler*innen unabhängig des Alters generell als getestet und werden gleichgesetzt mit Geimpften oder Genesenen. Diese Ausnahme gilt ab sofort nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren.

Corona-Verordnung Sport in Kürze erwartet

Welche Regelungen darüber hinaus im Amateursport genau gelten, steht nach wie vor nicht fest. Es ist damit zu rechnen, dass zum Wochenende bereits eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport in Kraft tritt, diese wurde jedoch Stand Freitagvormittag noch nicht notverkündet. Erwartet werden muss, dass für alle Aktiven (Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen) ab dem Wochenende die 2G-Regel gilt und damit Nichtimmunisierte von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Corona-Verordnung Sport wird der Spielbetrieb im bfv aufrechterhalten, solange dies gesetzlich erlaubt ist.

Im Jugendbereich ab 29.11. vorzeitige Winterpause möglich

Der Verbandsjugendausschuss entscheidet heute Abend über den weiteren Umgang mit Jugendspielen. Der Großteil der Jugendstaffeln ist nach dem kommenden Spieltag ohnehin in der Winterpause. Vorgeschlagen ist, dass Jugendteams unterhalb der Oberliga Baden-Württemberg, die auf Grund von größeren Staffeln oder Nachholspielen ab Montag noch Partien absolvieren müssen, können diese freiwillig und einvernehmlich mit dem Gegner in das neue Jahr verlegen.

QUelle: Badischer Fußballverband e.V.
Foto M.Sonnick

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