Ludwigshafen / Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar
Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser sowie gemeinnützige Sozialunter-nehmen sind weiterhin finanziell stark von der Coronakrise beeinträchtigt und sogar von Schließungen bedroht. Der Bund hat Ende letzten Jahres beschlossen, die November- und Dezemberhilfen für Unternehmen auf den Bereich der Inklusionsunternehmen auszuweiten. Seit Januar wurden zusätzlich rund 100 Millionen Euro Förderung zur Verfügung gestellt. Die zunächst bis 31. März 2021 befristete Förderung wurde aufgrund der aktuellen Lage und der hohen Inzidenzwerte verlängert. Anträge können bis 31. Mai beim rheinland-pfälzischen Integrationsamt, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, für den Zeitraum September 2020 bis Mai 2021 eingereicht werden.
„Die Inklusionsbetriebe sind gesellschaftlich wichtige Institutionen und müssen in dieser schweren Zeit unsere Unterstützung erfahren“, sagt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes, der Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist. Die Förderungsbeihilfe wird nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig gemacht. Im Einzelfall können sogar bis zu 800.000 Euro Förderung erfolgen. Die Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind. Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.integrationsaemter.de/100-Millionen/908c/index.html.