Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Samstag, den 30. Januar, findet die zweite Diözesanversammlung des Bistums Speyer statt. Coronabedingt tagen die Delegierten in Form einer Videokonferenz von 9 bis 16 Uhr. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Hinzuwahl von sechs weiteren Mitgliedern. Aufgrund der Durchführung der Versammlung als Videokonferenz werden jedoch nur die Benennung und die Erstellung der Kandidatenliste erfolgen. Die eigentliche Wahl findet im Anschluss an die Diözesanversammlung als Briefwahl statt. Weiter Themen sind die aktuelle Situation zum Thema Missbrauch und Prävention, die Feier von Gottesdiensten in der Pandemie sowie die pastoralen Schwerpunkt im Blick auf die finanziellen Mittel. Dazu werden die Ergebnisse der Priorisierungsumfrage im Nachgang zur ersten Diözesanversammlung und Sparvorschläge der Bistumsleitung vorgestellt. Außerdem soll das Eckpunktepapier Ehrenamt des Bistums verabschiedet und die entsprechende Homepage zum Thema Ehrenamt freigeschaltet werden.
Die Diözesanversammlung hat die Aufgabe, die Themen und Anliegen der verschiedenen diözesanen Gremien zusammenzuführen und den Bischof zu beraten. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Allgemeinen Geistlichen Rates, des Priesterrates und des Katholikenrates sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ständigen Diakone, der Pastoral- und Gemeindereferent/innen, der Ordensleute, des Diözesansteuerrates und des Caritasverbandes. Die Diözesanversammlung kann weitere Mitglieder hinzuwählen. Auch der Bischof kann zusätzliche Mitglieder berufen. Aktuell gehören der Diözesanversammlung 111 stimmberechtigte Mitglieder an. Im Sinn des Kirchenrechts nimmt die Diözesanversammlung die Aufgaben eines Diözesanpastoralrates für das Bistum Speyer wahr.
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https://www.bistum-speyer.de/bistum/aufbau/raetekommissionen/dioezesanversammlung/?print=194