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Landau – Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren: Stadt Landau informiert über Auswirkungen der Rechtsverordnungen zum Schutz der Festung

Foto: Stadt Landau

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar(pm Stadt Landau) – Knapp 200 Festungswerke, die innere Hauptmauer alleine mit rund 3.000 Metern Länge, 18 Metern Höhe und mehr als 30 Metern Durchmesser und insgesamt bis zu 16 Kilometer unterirdische Gänge: Die Festung der Stadt Landau ist eines der größten Flächendenkmäler in Rheinland-Pfalz. Nach ihrer Unterschutzstellung im Jahr 2017 folgen nun weitere Schritte zur rechtlichen Ausgestaltung: Vom 20. September bis zum 22. Oktober liegen die beiden Rechtsverordnungen „Bauliche Gesamtanlage Festung Landau“ und „Grabungsschutzgebiet Festung Landau“ öffentlich im Bürgerbüro des Stadtbauamts aus. Um interessierte und insbesondere auch bauwillige Landauerinnen und Landauer über die Auswirkungen der Unterschutzstellung der Festung zu informieren, fand jetzt eine Informationsveranstaltung im Landauer Bethesda statt. Zuvor waren die Bürgerinnen und Bürger zu einer Führung durch das Fort eingeladen, bei der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt und des Landes unter anderem die aktuellen Sanierungsmaßnahmen im Fort vorstellten.

Stadtdenkmalpfleger Jörg Seitz, der den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesarchäologie und der Generaldirektion Kulturelles Erbe für Fragen zur Verfügung stand, betont die Bedeutung der beiden neuen Rechtsverordnungen. „In Landau stecken große Teile schützenswerter Stadtgeschichte unter der Erde. Insbesondere im Bereich der Kernstadt ist dies von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bei geplanten Bauvorhaben zu beachten“, so Seitz. In den neuen Verordnungen sei genau festgehalten, auf welchen Flurstücken mit Festungsresten zu rechnen sei. „Das schafft Planungssicherheit“, ist der Denkmalpfleger überzeugt. „Die Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer können dann frühzeitig tätig werden – und nicht erst, wenn die Bagger bereits rollen.“

Während der Offenlage der beiden Rechtsverordnungen vom 20. September bis zum 22. Oktober haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Verordnungen im Bürgerbüro des Stadtbauamts einzusehen und Stellung dazu zu beziehen.

Bei Fragen zu möglichen Bauvorhaben im Bereich der Festung werden Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer gebeten, sich frühzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter 0 63 41/13 61 10 oder per E-Mail unter joerg.seitz@landau.de in Verbindung zu setzen.

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