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Mannheim – Stadt zieht Bilanz für E-Scooter-Kontrollwoche

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Insgesamt 260 registrierte Verstöße in Mannheim – das ist die Bilanz der E-Scooter-Kontrollwoche. Der städtische Ordnungsdienst sowie die Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim hatten eine Woche lang von Mittwoch, 21. August, bis Mittwoch, 28. August, intensiv E-Scooter-Fahrer ins Visier genommen und damit auf sich häufende Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie auf erste Unfälle mit den E-Tretrollern reagiert. Auch in Heidelberg gab es Kontrollen durch Polizei und Ordnungsdienst.

Während die Polizei in Mannheim innerhalb der Kontrollwoche 187 Verstöße zählte, ahndete der städtische Ordnungsdienst 82 Mal Verstöße. Größtenteils – nämlich 78 Mal – handelte es sich dabei um das Befahren von Gehwegen oder der Fußgängerzone als nicht zulässige Verkehrsflächen. Dreimal wurden E-Scooter-Fahrer vom Ordnungsdienst dabei erwischt, wie sie unerlaubterweise zu zweit auf dem Roller unterwegs waren. Eine Person fuhr mit ihrem privaten E-Scooter, der allerdings keine Straßenzulassung hatte. Der Ordnungsdienst gab das Verfahren an die Landespolizei weiter wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Alle Beteiligten der E-Scooter-Kontrollwoche ziehen eine positive Bilanz: Die damit verbundenen strikten Maßnahmen von Ordnungsdienst und Polizei wurden in der Bevölkerung als wichtig und richtig wahrgenommen, da durch sich regelwidrig verhaltende E-Scooter-Fahrer ein erhebliches Gefährdungspotenzial gesehen wird.

„Die Kontrollen haben gezeigt, dass wir am Ball bleiben müssen. Auch nach dieser Woche wird unser Ordnungsdienst sehr genau auf E-Scooter-Fahrer schauen und wenn nötig Bußgelder verhängen“, kündigt Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, an und ergänzt: „Die meisten Fahrer, die die Straßenverkehrsordnung missachtet haben, haben leider wenig Einsicht gezeigt. Doch sie müssen lernen, dass E-Scooter, so hoch der Spaßfaktor auch sein mag, kein Spielzeug sind, sondern Verkehrsmittel, für die klare Regeln gelten.“

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