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Landau – Anträge auf Lernmittelfreiheit – Antragsfrist endet am 15. März 2019

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Daher wurden bis Ende Januar 2019 allen Schülerinnen und Schülern der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2019/2020 sowie entsprechende Merkblätter zur ordnungsgemäßen Antragsstellung ausgehändigt. Betroffen sind in Trägerschaft des Landkreises SÜW folgende Schulen: Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler, Realschule plus inklusive Fachoberschule und Gymnasium im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, Paul-Gillet-Realschule plus inklusive Fachoberschule in Edenkoben, Gymnasium Edenkoben, Realschule plus und Gymnasium im Pamina-Schulzentrum Herxheim, Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße an den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben.

Die Frist zur Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) endet am 15. März. Nach diesem Datum werden keine Anträge mehr entgegengenommen.Sofern noch Unklarheit darüber besteht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Sollten Sie bis zum 15. März keinen Antrag gestellt beziehungsweise eine Ablehnung erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Schulbuchausleihe) teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen stehen in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung SÜW, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

Petra Messemer, Zimmer 204, Tel. 06341-940 173,
E-Mail: petra.messemer@suedliche-weinstrasse.de
Susanne Rinck, Zimmer 204, Tel. 06341-940 171,
E-Mail: susanne.rinck@suedliche-weinstrasse.de
Vanessa Walter, Zimmer 202, Tel. 06341-940 169,
E-Mail: gts@suedliche-weinstrasse.de

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