Heppenheim / Südhessen / Metropolregion Rhein-Neckar – Auch in diesem Jahr wird die Polizei in Südhessen an den “närrischen Tagen” ein besonderes Augenmerk auf Karnevalisten haben, die unter Alkohol oder Einfluss von sonstigen Drogen mit dem Auto unterwegs sind. Für die Närrinnen und Narren soll dies in der fünften Jahreszeit jedoch keinen Abbruch der Stimmung bedeuten. Alkohol und sonstige Drogen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Bereits geringe Mengen Alkohol im Blut können für Autofahrer Folgen haben. So wird zum Beispiel ein Alkoholwert ab 0,5 Promille geahndet. Neben einer Geldstrafe von 500 Euro drohen dem Ertappten vier Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Richtig teuer wird es bei einem Wert von 1,1 Promille. Nach der Rechtssprechung besteht ab diesem Wert eine absolute Fahruntüchtigkeit. Der alkoholisierte Autofahrer begeht eine Straftat und riskiert den Entzug seiner Fahrerlaubnis.
Neben dem Alkohol kann sich der Konsum von sonstigen Drogen auch erheblich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Die Folgen sind oft fatale Fehleinschätzungen der eigenen Leistungsfähigkeit, die zu schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten oder gar Toten führen können.
Die finanziellen und persönlichen Einbußen durch den Entzug der Fahrerlaubnis können einschneidend für das Privat- und das Arbeitsleben sein. Denken Sie vor dem Besuch einer Veranstaltung über geeignete Alternativen nach oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Um sicher die närrische Zeit auf südhessischen Straßen genießen zu können, lassen Sie lieber einmal mehr als weniger das Auto stehen.