Eppelheim/Köln /Metropolregion Rhein-Neckar – Mit Urteil vom 19. Februar 2014 hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, gegen die riha Wesergold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln, erwirkt hatte. Der Hersteller von Capri-Sonne kann damit den dritten Erfolg innerhalb von zwei Jahren verbuchen. Alle Versuche, den bekannten und als dreidimensionale Marke eingetragenen Capri-Sonne Trinkpack zu kopieren, sind gescheitert.
Das jüngste Urteil geht zurück auf die Messe ANUGA vom 5. bis 9. Oktober 2013 in Köln. riha Wesergold hatte dort einen neu entwickelten Beutel vorgestellt. Dieser war nach Ansicht der Deutschen SiSi-Werke verwechselbar mit dem geschützten Capri-Sonne Standbodenbeutel. Die Deutschen SiSi-Werke stellten daraufhin Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um den Vertrieb des neuen Beutels zu unterbinden. Am 16. Oktober 2013 beschlagnahmte ein Gerichtsvollzieher die Wesergold-Ware.
Gegen die einstweilige Verfügung hatte Wesergold noch im Oktober 2013 Widerspruch eingelegt. Am 19. Februar 2014 erfolgte erwartungsgemäß die Urteilsverkündung vor dem Landgericht Köln, das die einstweilige Verfügung der Kammer bestätigt.
Markenschutz durch drei unabhängige Gerichtsurteile gestärkt
Mit dem Urteil des Landgerichts Köln ist innerhalb von weniger als zwei Jahren zum dritten Mal gerichtlich die Einzigartigkeit des Capri-Sonne Standbodenbeutels bestätigt und der Markenschutz gestärkt worden.
Im Jahr 2012 untersagte es das Landgericht Hamburg dem Hersteller Wesergold, einen Trinkpack, der in Form und charakteristischen Merkmalen praktisch identisch mit dem Capri-Sonne Standbodenbeutel war, weiter in Deutschland herzustellen, anzubieten und in Verkehr zu bringen.
Das Landgericht Braunschweig entschied in einem zweiten Urteil im Jahr 2013, dass auch der Export mehrerer Erfrischungs- und Fruchtsaftgetränke von Wesergold ins Ausland unzulässig ist, da das deutsche Markengesetz nicht nur den Vertrieb rechtsverletzender Erzeugnisse im Inland untersagt, sondern auch deren Export ins Ausland.
Bereits in den Neunzigerjahren hat sich das Eppelheimer Unternehmen den Capri-Sonne Standbodenbeutel als dreidimensionale Marke schützen lassen. Seither sind die SiSi-Werke immer wieder national und international erfolgreich gegen Plagiate vorgegangen.
Mehr Informationen zur Capri-Sonne:
www.capri-sonne.de
www.facebook.de/caprisonne
Über die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH Die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH mit Sitz In Eppelheim bei Heidelberg ist Inhaberin der Markenrechte von Capri-Sonne in Deutschland und produziert und vermarktet die Capri-Sonne Produktpalette für den deutschen Markt. Zugleich ist das Unternehmen der größte europäische Produzent von Capri-Sonne Produkten.
Über Capri-Sonne
1969 kam die erste Capri-Sonne im legendären 200-ml-Standbodenbeutel mit Trinkhalm auf den Markt. Aktuell ist Capri-Sonne das beliebteste Kindergetränk der Welt und in mehr als 110 Ländern der Erde erhältlich. Bis heute verzichtet Capri-Sonne bei allen fruchthaltigen Sorten auf künstliche Aromen und Süßstoffe sowie auf Farb- und Konservierungsstoffe. Seit 2011 gibt es die erste Capri-Sonne in Bio-Qualität: Bio-Schorly im wiederverschließbaren 250-ml-Trinkpack. Mit Capri-Sonne FREEZIES, dem typischen Capri-Sonne-Geschmack als Eis, ist Capri-Sonne erstmals im Schlaucheis-Segment vertreten.