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Heidelberg – NACHTRAG – Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Unterbringungsbefehl gegen 37-jährige Frau wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat beim Amtsgericht Heidelberg einen Unterbringungsbefehl gegen eine 37 Jahre alte Frau erwirkt. Diese ist dringend verdächtig, am 10.01.2024 gegen 1:40 Uhr auf eine bislang nicht genau bekannte Weise den Speicher eines Mehrfamilienhauses in Heidelberg-Pfaffengrund bewusst in Brand gesetzt haben. Durch das Feuer geriet zunächst der komplette Dachstuhl des Gebäudes in Brand und wurde in der Folge schwer beschädigt. Die Flammen griffen schließlich auf zwei benachbarte Gebäude über. Dort konnte jedoch ein Ausbreiten des Feuers verhindert und der Brand gelöscht werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner aller drei Anwesen mussten evakuiert werden. Das betroffene Mehrfamilienhaus ist derzeit unbewohnbar. Nach vorläufigen Schätzungen beträgt der Schaden ca. 200.000 Euro.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelbergerließ das Amtsgericht Heidelberg am 10.01.2024 einen Unterbringungsbefehl gegen die 37-jährige, mutmaßlich schuldunfähige Tatverdächtige und setzte ihn in Vollzug. Die Frau wurde in der Folge in eine psychiatrische Einrichtung überstellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zur Art und Weise der Brandlegung sowie zu den weiteren Tatumständen dauern an.

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