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Sonderrecht für den Bundestag – Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gültig

Trotz einer neuer Regel für ganz Deutschland gilt für den Bundestag diese Regel nicht.Durch eine Entscheidung des RKI (vom13. Januar 2021) wurde für Deutschland die Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt . Nun wurde bekannt, dass im Bundestag weiterhin die alte Regel gelten soll. Hier gilt weiterhin der Genesenenstatus für sechs Monate. Dies berichtete heute die Bild-Zeitung. Der Bundestag habe der Zeitung gegenüber die Ausnahme bestätigt.

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