• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Koblenz – Eilantrag zweier Einkaufsmärkte gegen pandemiebedingtes teilweises Verkaufsverbot hat Erfolg


Koblenz
Zwei Einkaufsmärkte dürfen in ihren Verkaufsräumen trotz des sogenannten Lockdowns vorläufig ihr gesamtes Warensortiment für den Kundenverkehr anbieten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem gerichtlichen Eilverfahren.
Die Antragstellerin betreibt zwei Einkaufsmärkte mit einem gemischten Warensortiment. Hierzu gehören neben Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Getränken auch Spielwaren, Bekleidungsstücke und Haushaltswaren. Die zuständige Verwaltungsbehörde untersagte der Antragstellerin gestützt auf die Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) den Verkauf sogenannter nicht privilegierter Waren (hierzu zählen etwa Spielwaren und Bekleidungsstücke) und gab ihr gleichzeitig auf, die vom Verkaufsverbot betroffenen Waren aus den Verkaufsbereichen wegzuräumen oder die Verkaufsbereiche solcher Waren zu sperren.
Mit ihrem hiergegen erhobenen gerichtlichen Eilantrag hatte die Antragstellerin Erfolg. Nach Auffassung der Koblenzer Verwaltungsrichter ist die behördliche Verfügung nicht von der 14. CoBeLVO gedeckt. Die Verordnung, so die Richter, sehe zunächst vor, dass gewerbliche Einrichtungen für den Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen blieben. Hiervon ausgenommen seien allerdings u. a. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte. Biete eine Einrichtung neben den hiernach privilegierten Waren, z. B. Lebensmittel und Drogerieartikel, auch nicht privilegierte Waren wie z. B. Bekleidungsstücke und Spielwaren an, sei dies nur zulässig, soweit das weitere Waren- und Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufs oder des Angebots bilde.
Ob die privilegierten Waren den Schwerpunkt des Verkaufs ausmachten, orientiere sich am Umsatz, den ein Gewerbetreibender erziele. Betreffend das Angebot sei auf die Verkaufsflächen für die jeweiligen Waren abzustellen. Der Landkreis habe im Eilverfahren nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die Antragstellerin nicht schwerpunktmäßig Lebensmittel oder Drogerieartikel verkaufe. Vielmehr ergebe sich aus den von ihr vorgelegten Tabellen mit den jeweiligen Tagesumsätzen Gegenteiliges. Zudem würden auch auf den Verkaufsflächen der jeweiligen Betriebe überwiegend privilegierte Waren-sortimente angeboten. Ohne Bedeutung sei, ob die Antragstellerin im Vorfeld der Verfügung ihr Warensortiment nach Inkrafttreten der 14. CoBeLVO umstrukturiert habe. Denn über die innerbetriebliche Organisation, insbesondere über Aufbau und Umfang der Warensortimente in den Läden, könne die Antragstellerin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen.
Quelle Verwaltungsgericht Koblenz

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



  • MEHR AKTUELLE TOPMELDUNGEN

      Neues Angebot der Stadtbibliothek Mannheim für Senior*innen: „Starthilfe SPEZIAL“

    • Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar/red/ak) – „Starthilfe SPEZIAL“ ist ein Angebot aus der Reihe „Starthilfe – digital dabei“ für Senior*innen, die sich mit ihren Smartphones vertraut machen möchten. Anders als „Starthilfe – digital dabei“ richtet sich „Starthilfe SPEZIAL“ jedoch an Menschen, die schon über erste Erfahrungen mit dem Smartphone verfügen. Die Stadtbibliothek Mannheim bietet nun drei ... Mehr lesen»

    • Heppenheim – Plaudercafé für Senioren

    • Heppenheim – Plaudercafé für Senioren
      Heppenheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Am Donnerstag, den 16.05.2024 findet von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr das nächste Plaudercafé statt. Ein Treffpunkt für „ältere Menschen“ zum Kaffee trinken und plaudern im Mehrzweckraum K2. Das Plaudercafé ist kostenlos und barrierefrei erreichbar. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Seniorenberatung der Caritas und das städtische Team Begegnung freut ... Mehr lesen»

    • Germersheim – Kreisjugendamt am 17. Mai 2024 geschlossen

    • Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak/Kreis Germersheim) – Aufgrund einer internen Dienstbesprechung hat das Jugendamt (Fachbereich 21 –Jugendhilfe) der Kreisverwaltung Germersheim (17er Straße) am Freitag, 17. Mai 2024,geschlossen.»

    • Heidelberg – Europawahl: Wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen registriert sein

    • Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Neben der Kommunalwahl findet am Sonntag, 9. Juni 2024, auch die Europawahl statt. Unter den rund 111.000 Wahlberechtigten in Heidelberg sind auch rund 10.000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 können alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zum Zeitpunkt der Wahl ihren Wohnsitz in Heidelberg ... Mehr lesen»

    • Heidelberg – Kommunal- und Europawahl: Briefwahl jetzt beantragen

    • Heidelberg – Kommunal- und Europawahl: Briefwahl jetzt beantragen
      Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Europawahl und in Baden-Württemberg auch die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg erhältlich. Die Wahl kann dort auch direkt ausgeübt werden. Zur Teilnahme an der ... Mehr lesen»

    >> Alle Topmeldungen

  • MEDIENPARTNER
    Raphael B. Ebler Medienproduktion


///MRN-News.de