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Speyer – Brandmeldefehlalarm und Zufallsfund Betäubungsmittel

Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Unglücklich entwickelte sich ein polizeilicher Einsatz in der Wormser Landstraße für einen nicht anwesenden 26jährigen Wohnungsinhaber einer Appartementwohnung. Weil Nachbarn die Polizei über einen piepsenden Brandmelder aus dessen Wohnung informierten, musste die Wohnung letztlich bei Abwesenheit des 26Jährigen durch die Feuerwehr geöffnet werden. In der Wohnung konnten Feuerwehr und Polizei feststellen, dass der vermeintliche Brandalarm durch einen piepsenden Wecker ausgelöst wurde, welcher einen einem Feuermelder ähnlichen Ton ausgab. Eine wirkliche Feuergefahr hatte somit glücklicherweise zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Für den abwesenden Wohnungsinhaber bedauerlich dürfte der Umstand sein, dass die Polizeibeamten vor Ort nicht nur den piepsende Wecker auffanden, sondern ihnen ein offen auf dem Schreibtisch liegendes Zip-Tütchen mit wenigen Gramm Marihuana und zwei Feinwaagen auffielen. Eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung nach weiteren Betäubungsmitteln verlief negativ. Den Wohnungsinhaber erwartet nun hinsichtlich des aufgefundenen Betäubungsmittel ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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