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Heidelberg – Mit dem Rad sicher durch die dunkle Jahreszeit

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Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Viele Heidelbergerinnen und Heidelberger nutzen das Fahrrad ganzjährig über als schnelles und praktisches Fortbewegungsmittel. Damit sie auch in der dunklen Jahreszeit sicher unterwegs sind, muss ihre Fahrradbeleuchtung einwandfrei funktionieren: Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW), der auch die Stadt Heidelberg angehört, hat daher einige Tipps für die spätherbstliche Licht-Inspektion zusammengestellt.

Der AGFK-BW rät, sowohl die aktiven Leuchtelemente wie Glüh-und LED-Lampen, als auch die passiv strahlenden Reflektoren auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Das sorgt für mehr Sichtbarkeit im Straßenverkehr und erhöht die Sicherheit und den Spaß am Radfahren.

Folgende Leuchtstellen sollten Radfahrerinnen und Radfahrer jetzt im Herbst kontrollieren:

 Frontscheinwerfer: Seit letztem Jahr sind neben Frontscheinwerfern, die von einem Dynamo gespeist werden, auch batteriebetriebene Leuchten zulässig, wenn diese oder ihre Halterung fest am Fahrrad montiert sind. Alle Scheinwerfer müssen das in Deutschland vorgeschriebene Prüfzeichen tragen: Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K” und einer Prüfnummer. Die Leuchten sollten eine Lichtstärke von mindestens zehn Lux auf zehn Metern aufweisen. Für bessere Sicht sorgen 40 Lux, hochwertige LED-Fahrradlampen können sogar Leistungen bis zu 100 Lux erbringen. Vor Fahrtbeginn sollte stets überprüft werden, ob die Lampen funktionieren – bei Dynamoleuchten durch einen Testlauf mit drehenden Rädern und angelegtem Dynamo.
 Weißer Frontreflektor: Einige Frontscheinwerfer haben bereits Reflektoren integriert. Ist das nicht der Fall, sollte ein zusätzlicher weißer Reflektor vorne am Fahrrad angebracht werden.
 Reflektoren am Vorder- und Hinterrad: Jeweils zwei gelbe Reflektoren müssen in den Speichen des Vorder- und des Hinterrads befestigt sein. Alternativ sind auch reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Fahrrads zulässig.
 Reflektoren an den Pedalen: An jedem Fahrradpedal müssen gelbe Reflektoren befestigt sein, die nach vorne und hinten wirken.
 Rücklicht mit eingebautem Reflektor: Die Schlussleuchte für rotes Licht (zum Beispiel LED) sollte mindestens 25 Zentimeter über dem Boden und idealerweise am Gepäckträger angebracht sein. Moderne LED-Leuchten verfügen zusätzlich über eine Standlichtfunktion: Diese ist zwar in Deutschland noch keine Pflicht, erhöht aber die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
 Roter Rückstrahler: Der rote Rückstrahler sollte nicht höher als 60 Zentimeter über dem Boden angebracht sein.

Auch Fahrradanhänger müssen mit einer funktionstüchtigen Lichtanlage ausgestattet sein. Verdeckt der Anhänger das Rücklicht am Fahrrad, muss er zusätzlich zum roten Rückstrahler auch mit einer Schlussleuchte versehen werden. Übrigens: Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind am Fahrrad grundsätzlich nicht zugelassen und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
AGFK-BW: Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von über 45 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen das Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung fördern, mehr Menschen sicher aufs Rad bringen und ihnen die Freude am Radfahren vermitteln. Heidelberg gehört zu den Gründungsmitgliedern der AGFK-BW.

www.agfk-bw.de.de

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