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Mannheim – 45-jähriger in U-Haft -Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Rhein-Neckar-Kreis

Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim. Das Dezernat 9.2 der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Mannheim und die Staatsanwaltschaft Mannheim ermitteln nach dem Hinweis eines Zeugens aktuell gegen einen 45-jährigen Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren soll es immer wieder zu Taten zum Nachteil mehrerer Geschädigter gekommen sein. Der Tatverdächtige dokumentierte sein Vorgehen u.a. durch Bild- und Videoaufnahmen. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Aufnahmen verbreitet wurden. Der Tatverdächtige kam unter anderem über seine Vereinstätigkeit mit den Geschädigten in Kontakt. Der Tatverdächtige wurde festgenommen und befindet sich seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Hinweise auf eine Tatbeteiligung weiterer Personen ergaben sich bislang nicht. Für das Verfahren wurden ca. 550.000 Bild- und 28.000 Videodateien auf mehr als 100 digitalen Speichermedien ausgewertet. Alle Betroffenen konnten mittlerweile identifiziert und vernommen werden. Die insgesamt 18, ausschließlich männlichen Geschädigten, waren zum jeweiligen Tatzeitpunkt zwischen 11 und 17 Jahren alt.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Tatverdächtige im Zeitraum 1993 bis 2022 in über 100 Fällen den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern und in über zehn Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verwirklicht haben könnte. Darüber hinaus steht der Tatverdächtige im Verdacht, sich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, des Herstellens und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen strafbar gemacht zu haben. Aufgrund der Sichtung und Auswertung der Masse an Beweismitteln für das weitere Ermittlungsverfahren, der Ermittlung weiterer Geschädigter und aus Gründen des Opferschutzes wurde zunächst von einer Information der Öffentlichkeit abgesehen.

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