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Germersheim – Impfungen mit „Totimpfstoff“ von Novavax voraussichtlich ab Ende Februar auch im Landesimpfzentrum in Wörth

Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Anmeldungen über Landesimpfportal für Impftermin mit neu zugelassenem Impfstoff ab Montag möglich

„Wer den bisher zugänglichen Impfstoffen skeptisch entgegensteht oder sich damit nicht impfen lassen konnte, hat ab voraussichtlich Ende Februar die Möglichkeit, sich mit dem Totimpfstoff von Novavax impfen zu lassen. Ich hoffe, dass das für viele der Zeitpunkt ist, auf den sie seit langem gewartet haben. Bitte ergreifen Sie diese Chance!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er ruft alle, die sich bisher nicht für eine Impfung entschieden haben, dazu auf, einen Impftermin im Landesimpfzentrum Südpfalz in Wörth zu vereinbaren. „Der neue Impfstoff ist ein weiterer Baustein, um eine hohe Impfquote zu erreichen und damit zum eigenen Schutz und zum Schutz aller beizutragen. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, tragen Sie mit einer Impfung zur Bekämpfung und Beendigung der Pandemie bei. Die Impfung ist das zentrale Instrument, um möglichst bald wieder in einen unbeschwerteren Alltag übergehen zu können“, appelliert Brechtel.

Um sich mit dem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax impfen zu lassen, ist eine Anmeldung unbedingt notwendig. Die Terminvereinbarung ist über das Landesportal https://impftermin.rlp.de ab Montag, 24. Januar 2022, möglich. Die Zweitimpfung bei Impfung mit dem Impfstoff von Novavax erfolgt mit ca. drei Wochen Abstand. Für eine Impfung mit den bisher schon zur Verfügung stehenden Impfstoffen ist eine Terminvereinbarung wie bisher jederzeit möglich.

Außerdem ist im Impfzentrum in Wörth, Mobilstraße 1, 76744 Wörth, Impfen auch ohne Termin möglich.

Außerdem ist im Impfzentrum in Wörth, Mobilstraße 1, 76744 Wörth, Impfen auch ohne Termin möglich. Dies gilt für alle Interessierten mit Wohnsitz in Deutschland ab 12 Jahren. Dafür können Impfwillige während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr) vorbeikommen. Mitzubringen sind der Personalausweis, der Versichertennachweis sowie für die Zweit- und Drittimpfungen der Impfausweis bzw. ein Impfnachweis, woraus hervorgeht, wann die vorherige Corona-Schutz-Impfung stattgefunden.
hat. Zusätzlich ist bei Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren neben dem Einverständnis des Impflings die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person nötig. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist zumindest eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig.

Kinder zwischen fünf und elf Jahren können im Impfzentrum in Wörth an speziellen Kinderimpftagen Erst- und Zweiimpfungen erhalten. Die nächsten Kinderimpftage im Impfzentrum in Wörth sind am 27. und 31. Januar, am 7., 17., 21. und 28. Februar sowie am 10. März 2022. Für die Impfung von Kindern ist nach wie vor eine Terminvereinbarung über die Landesseite https://impftermin.rlp.de sowie über die Hotline-Tel. 0800/5758100 notwendig.
hat. Zusätzlich ist bei Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren neben dem Einverständnis des Impflings die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person nötig. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist zumindest eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig.

Kinder zwischen fünf und elf Jahren können im Impfzentrum in Wörth an speziellen Kinderimpftagen Erst- und Zweiimpfungen erhalten. Die nächsten Kinderimpftage im Impfzentrum in Wörth sind am 27. und 31. Januar, am 7., 17., 21. und 28. Februar sowie am 10. März 2022. Für die Impfung von Kindern ist nach wie vor eine Terminvereinbarung über die Landesseite https://impftermin.rlp.de sowie über die Hotline-Tel. 0800/5758100 notwendig.

QUelle Kreisverwaltung Germersheim

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