Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Eigenmächtige Öffentlichkeitsfahndungen können schnell nach hinten losgehen. Eine Ludwigshafenerin stellte am Freitag (14.08.2020) eine Strafanzeige bei der Polizei. Gegen 18.00 Uhr habe sich ein Mann vor einem Kind im Ludwigshafener Ebertpark entblößt. Neben dem offiziellen Behördengang wurde ein Bild des mutmaßlichen Täters angefertigt und sowohl via facebook, als auch über whatsapp verbreitet.
Nachdem der Beschuldigte auf die private Öffentlichkeitsfahndung aufmerksam gemacht wurde, stellte er sich der Polizei mit dem Hinweis, er habe die Tat nicht begangen. Vielmehr erstatte er selbst Anzeige aufgrund der initiierten (privaten) Fahndung. Die Polizei ermittelt nun gegen beide Seiten.
Juristen und Polizei warnen vor privater Öffentlichkeitsfahndung
Juristen und Polizei warnen in diesem Zusammenhang vor privaten Öffentlichkeitsfahndungen. Mit solchen Aktionen könne man schnell die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen verletzen. Dies gelte insbesondere für das Recht am eigenen Bild. Ferner seien zahlreiche Strafgesetze tangiert.
Bis zu einer Verurteilung, gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.