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Bobenheim-Roxheim – Schwerer Verkehrsunfall auf der L 523

Bobenheim-Roxheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Eine Schwerverletzter und zwei Leichtverletzte, sowie rund 20.000 Sachschaden waren die Bilanz eines schweren Verkehrsunfall am 07.09.2014 gegen 05:28 Uhr auf der L 523 von Frankenthal kommend in Richtung Bobenheim-Roxheim, kurz vor der Einmündung Gerhart-Hauptmann-Straße. Der 21-jährige Fahrer eines mit insgesamt vier Personen besetzten PKW Peugeot wich nach eigenen Angaben zunächst einem die Fahrbahn kreuzenden Reh aus, kollidierte dann mit einem weiteren Wildtier und verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dieses geriet dann zunächst auf den Grünstreifen, riss eine seitlich aufgestellte Straßenlaterne um, schleifte diese mit, bevor er mit dem Fahrzeug quer in einen Fahrbahnteiler rutschte und dort einer weitere Laterne und ein Straßenschild aus dem Erdreich riss. Das Fahrzeug überschlug sich an Hand der Spurenlage offensichtlich mehrfach in seitlicher Richtung, traf einer Poller und einen Sandsteinquader, ehe es auf der Beifahrerseite zum Liegen kam. Durch den Unfall wurden die Airbags ausgelöst. Die drei männlichen Mitfahrer wurden allesamt verletzt, zwei davon leicht, einer schwer. Der Fahrer blieb soweit unverletzt, alle Personen konnten sich selbst auf dem Fahrzeug befreien. Die Stadtwerke FT sicherten die abgerissenen Laternen, die Feuerwehr Bobenheim-Roxheim leuchtete mit 2 Fahrzeugen und 14 Mann die Unfallstelle aus und unterstützen den verständigten Abschlepper bei der Fahrzeugbergung. Der Rettungsdienst, welcher mit zwei RTW und einem Notarzt vor Ort war, versorgte die Verletzten und brachte diese in zwei Kliniken. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte ein toter Marder im Bereich des Ausweichmanövers des Fahrers aufgefunden werden. Zu dem Unfallgeschehen dürfte vermutlich auch überhöhte Geschwindigkeit beigetragen haben. Ein bei dem Fahrer durchgeführter Alkoholtest ergab 0,0 Promille, Hinweise auf die Beeinflussung sonstiger berauschender Mittel konnten nicht erlangt werden. Weiterhin ergaben die Recherchen, dass das Unfallfahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Den Fahrer, welcher jedoch nicht der Halter des PKW´s ist, erwartet nun neben einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auch noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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