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Frankenthal – Verkehrsregelung zum Strandbad –Einbahnstraßenregelung im Meergartenweg soll Entlastung bringen

Frankenthal/ Metropolregion Rhein-Neckar.Auch in diesem Sommer wird die Verkehrsführung rund um das Frankenthaler Strandbad geändert, um die Verkehrsbelastungen für die Anwohner zu reduzieren. Die zahlreichen Besucher des Strandbades kommen längst nicht mehr nur aus Frankenthal, sondern reisen häufig auch mit ihren Privatfahrzeugen aus größerer Entfernung an. Dies bringt für die Anwohner der Straßen „rund um das Strandbad“ vor allem bei sehr gutem Wetter Verkehrsbelästigungen und teilweise sogar Behinderungen mit sich, denn viele Strandbadbesucher wollen möglichst in unmittelbarer Nähe zum Hauptein-gang des Strandbades einen Parkplatz finden. Der durch dieses „Parkplatzsuchverhalten“ ausgelöste erhebliche Verkehr verursacht zusätzliche Abgasbelastungen, Lärm und Verkehrsstau.

Um die Verkehrsbelastungen zu verringern, wird die Stadtverwaltung ab dem 6. Juni 2014 (Aufbau der Beschilderung wird bis spätestens 10.06.14 ausge-führt) wieder für den nachfolgend beschriebenen Stre-ckenabschnitt des Meergartenweges eine Einbahn-straßenregelung erlassen.

Von der Einmündung des Sauweideweges aus wird der Meergartenweg bis zur Einmündung der Carl-Spitzweg-Straße (Nähe Firma Sternjakob) als Einbahnstraße beschildert, die nur in südlicher Richtung befahren werden kann. Die Einbahnstraßenregelung wird dauerhaft bis einschließlich Sonntag, den 31. August aufrechterhalten, damit sich die Anwohner und Besucher gleichermaßen auf die geänderte Verkehrsführung einstellen können. Ein ständiger, von der Wetterlage abhängiger Wechsel der Verkehrsregelung wird zur Gewährleistung einer eindeutigen und sicheren Verkehrsregelung vermieden.

In Höhe der seitlichen Zufahrt zum Festplatz im Meergartenweg wird temporär eine Beschilderung für den Festplatz als Ausweichparkplatz aufgestellt und bei Bedarf in Betrieb genommen. (frühestens nach dem Public Viewing zur Fußball WM)

Die Verwaltung bittet um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, die insbesondere auch zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchfahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge notwendig sind. Die betroffenen Anwohner werden auch über Handzettel informiert.

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