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Heidelberg – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Ausschreibung 2014

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Für Beschäftigungsprojekte im Stadtkreis Heidelberg können bis 30.09.2013 Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von 276.000 Euro für 2014 beantragt werden. Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat auf der Grundlage des Operationellen Programms Baden-Württemberg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Strategie und Förderschwerpunkte für das Jahr 2014 festgelegt. Die Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffentlicht.
Die ESF-Mittel sollen in Projekte zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern insbesondere an Gemeinschaftsschulen und Realschulen fließen sowie in besonders niederschwellige Angebote für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger im SGB II, die von lang anhaltender Arbeitslosigkeit betroffen sind. Zunächst haben Bundesmittel und Mittel aus Landesprogrammen Vorrang vor der regionalen ESF-Förderung.
ESF-Förderung ist grundsätzlich nur für Projekte mit mindestens 10 Teilnehmenden und einer beantragten ESF-Förderung von mindestens 10.000 Euro möglich. Die Förderobergrenze beträgt 50.000 Euro pro Projekt. Die Festlegung einer Förderhöchstgrenze durch den ESF-Arbeitskreis soll die Fördermöglichkeit von Projekten aus möglichst beiden spezifischen Zielen, die der Arbeitskreis in seiner Förderstrategie benennt, gewährleisten. Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung der vorgeschlagenen Projekte 35% nicht unterschreitet und 50% nicht überschreitet.
Maßnahmen zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz (spezifisches Ziel B 4.4) können frühestens ab Klasse acht eine Förderung erhalten. Bei Projekten, die sich mit ihrem Angebot an Schulen richtet, ist von jeder Schule schriftlich darzustellen, wie die Bausteine des Projektantrags in das Berufsorientierungskonzept der Schule eingefügt sind bzw. dieses ergänzen. Diese Erklärung ist dem Antrag beizufügen. Bei der Kofinanzierung durch Lehrerdeputate muss von der Schule der Nachweis erbracht werden, dass es sich um zusätzliche freie Deputatstunden handelt und sie nicht aus dem Regeldeputat anfallen. Ansonsten muss die Schule dies über eine Freistellung dokumentieren.
Der ESF-Arbeitskreis erwartet im spezifischen Ziel B. 4.4 Maßnahmen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums bei Mädchen in den MINT-Berufen und bei Jungen in den Berufsfeldern Erziehung, Pflege und Gesundheitsberufe, die – den Teilnehmenden die Aufnahme einer Berufsausbildung nach Schulabschluss ermöglichen,
– die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinsichtlich traditioneller Rollenbilder und dem Klischeeabbau bei der Berufswahl ansprechen,
– die Informationen über Chancen und Risiken einer geschlechtstypischen Berufsorientierung vermitteln.
Den Schülerinnen und Schülern muss durch die Projekte ermöglicht werden, sich in den oben genannten Berufsfeldern auszuprobieren und eigene praktische Erfahrungen zu sammeln. Unter Einbindung externer Expertinnen und Experten außerschulischer Bildungsorte sollen sich die Teilnehmenden inhaltlich mit MINT-Berufen und mit Berufen in den Berufsfeldern Erziehung, Pflege, und Gesundheitsberufen auseinandersetzen und auf externe Praxismodule vorbereiten können. Die Projekte müssen persönliche Kontakte der Teilnehmenden zu Ausbildungsbetrieben und schulischen Ausbildungsstätten herstellen.
Außerdem soll den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Maßnahme ermöglicht werden, Personen, die auf ihr Geschlecht bezogen ungewöhnliche Berufswege gegangen sind, persönlich kennenzulernen und sich mit ihnen über persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven zu unterhalten.
Projekte im spezifischen Ziel C 8.2 sollen sich an arbeitsmarktferne SGB II-Bezieherinnen und Bezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen richten, insbesondere an Alleinerziehende und/oder Migrantinnen und Migranten. Die in den Antragsunterlagen vorgegebene Struktur für die Beschreibung der Projekte muss unbedingt eingehalten werden. Von den Trägerinnen und Trägern erwartet der Arbeitskreis, dass sie drei projektbezogene Indikatoren benennen. Die Indikatoren müssen sich aus den mit ihrem Projekt verfolgten Zielen herleiten sowie exakt und ohne Interpretationsspielräume sein. Außerdem wird von ihnen erwartet, dass entweder eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an den Angeboten des EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) teilgenommen wurde beziehungsweise in diesem Jahr noch teilgenommen wird.
Die Antragstellung ist nur noch im webbasierten Antragsverfahren ELAN möglich. Abgabetermin für Projektanträge ist der 30. September 2013. Interessierte Projektträgerinnen und -träger können sich für Fragen unter der Telefonnummer 06221 – 58 15 56 0 an das Amt
für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg wenden. Weitergehende Informationen zum Operationellen Programm Baden-Württemberg, Antragsvordrucke und Vorgaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur ESF-Förderung sind unter www.esf-bw.de/esf zu finden

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