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Ludwigshafen – Auf einem Parkplatz im Gewerbegebiet “Westlich der B9” wurden mehrere Ausweisdokumente sowie Geldkarten aus einer Handtasche gestohlen


Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. (ots) Auf dem Parkplatz eines Supermarkts in der Oderstraße wurden am Dienstagabend (02.04.2024, gegen 19:10 Uhr) mehrere Ausweisdokumente sowie Geldkarten aus der Handtasche einer 56-Jährigen gestohlen. Die Tasche lag auf dem Beifahrersitz ihres unverschlossenen Autos während die Frau aus Ludwigshafen den Einkaufswagen zurückbrachte. Dies nutzte eine bislang unbekannte Person aus und griff zu.

Waren Sie zur fraglichen Zeit ebenfalls auf dem Parkplatz und haben etwas beobachtet? Bitte wenden Sie sich an die Polizeiwache Oggersheim unter Tel. 0621 963 – 2403 oder per E-Mail pwoggersheim@polizei.rlp.de .

Beachten Sie außerdem stets: Autodiebe haben es in der Regel auf im Auto befindliche Wertsachen (z.B. Navigationsgeräte, Autoradios, Mobiltelefone bzw. Bargeld oder Zahlungskarten) oder aber auf das Auto selbst abgesehen. Auch ältere Autos werden gestohlen, z.B. für eine Spritztour oder zum Begehen weiterer Straftaten.

– Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach,
Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug
entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert einem Dieb
das Tanken zum “Nulltarif”. Denken Sie auch daran, das Dach
Ihres Cabrios zu verschließen.
– Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen
mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert.
Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so
dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist.
– Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab – auch bei kurzer
Abwesenheit (z.B. beim Tanken, Zeitungskauf). Nur so ist im
Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert.
– Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten.
– Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet,
nehmen Sie diese auch in Betrieb.
– Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug – auch
diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach
der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im
Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle
des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit.
– Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw.
Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der
Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen.
– Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn
verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt. Dort
gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort zu sperren.

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